Geldwäscheprozess in Graz: Angeklagter fühlt sich nicht schuldig

Geldwäscheprozess in Graz: Angeklagter fühlt sich nicht schuldig
Einem 63-Jährigen wird „CEO-Fraud“ vorgeworfen. Riesige Geldsummen wurden nicht nachvollziehbar verteilt.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess um internationale Geldwäsche fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein 63-Jähriger, der als Eigentümer und Geschäftsführer ein Unternehmen geleitet haben soll, das im Internet mit dem Verkauf von Firmen und dazugehörigen Bankkonten beschäftigt war. Ihm wird Beteiligung an gewerbsmäßig schwerem Betrug, Geldwäscherei und an einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Er fühlte sich bisher nicht schuldig.

Seit drei Jahren in Untersuchungshaft

Am zweiten Prozesstag hatte sich der Ton deutlich verschärft, der Angeklagte wurde mehrfach laut und drohte, er werde in seine Zelle zurückgehen. Dort sitzt er seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird ihm das international bekannte Betrugsphänomen „CEO-Fraud“. Dabei bekommt der Finanzverantwortliche einer Firma ein Mail, das anscheinend vom Chef persönlich stammt und in dem um strenge Geheimhaltung ersucht wird. Der Mitarbeiter erhält den Auftrag, Geld für angebliche Unternehmensankäufe zu überweisen. Außerdem wird oft noch der Anruf eines damit befassten Anwalts angekündigt, der anschließend tatsächlich erfolgt.

56 Millionen Euro sollen verschwunden sein

Sobald die Überweisung getätigt war, wurde das Geld sofort gesplittet und auf weitere Konten überwiesen, binnen Stunden waren große Summen auf diese Weise fast nicht mehr nachvollziehbar verteilt. Der Fall landete in Graz, weil sich die ersten geschädigten Firmen in der Ost- und Obersteiermark befinden. 2015 begannen diese Betrugshandlungen, bei denen in 18 Überweisungen mindestens 56 Millionen Euro verschwunden sein sollen. Einige weitere Fälle sind als Versuch angeklagt.

„Stempel macht man nicht, die kauft man“

Der 63-Jährige fühlte sich nicht schuldig. Diesmal ging es bei der Befragung vor allem um die gefälschten Dokumente, mit denen er zahlreiche Firmen gegründet hatte. Pässe, Beglaubigungen, Stempel - alles war falsch. Doch das gesamte Equipment habe seinem Bekannten gehört, nur ausgefertigt seien die Dokumente in seinem Büro geworden. Ob von ihm oder von jemand anderem, das war die Frage, die zu heftigen Gemütsausbrüchen seitens des Angeklagten führten. „Haben Sie die Stempel gemacht?“, fragte ihn Richterin Michaela Lapanje. „Stempel macht man nicht, die kauft man“, lautete die Antwort. „Und haben Sie damit gestempelt?“, hakte die Richterin nach. „Nein.“

Alles, was er bisher bereits vor der Polizei in Israel zugegeben hatte, sei „falsch übersetzt“ worden. „Generell hat die Polizei auf sehr unglückliche Weise wiedergegeben, was ich gesagt habe“, formulierte er es. Die Dokumente habe er nicht „bearbeitet“ sondern nur „weitergeleitet“. „Es handelt sich um Betrug, den Ihnen die Unternehmen vorwerfen“, hielt ihm die Richterin vor. Außerdem verbat sie sich die ständigen ausufernden Zwischenbemerkungen des Angeklagten: „Ich verhandle seit 30 Jahren, ich denke nicht daran, mich immer unterbrechen zu lassen.“

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, erste Zeugen sollen am 8. März gehört werden. Mit einem Urteil ist erst Ende März zu rechnen.

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