Corona-Urteil: Polizisten anzuhusten, ist nur bei Infektion strafbar
Ist es strafbar, bei einer Amtshandlung Polizisten anzuhusten und dabei zu sagen: "Wo ich herkomm, steht das ganze Dorf unter Quarantäne"? Nein, sagt jetzt auch der Oberste Gerichtshof. Denn entscheidend ist, ob tatsächlich eine Corona-Infektion vorliegt. Und das war nicht der Fall.
Gegen die Frau war im März 2020 in Kärnten ein Betretungs- und Annäherungsverbot durch die Polizei ausgesprochen worden. Das sah sie allerdings nicht ein, schlug mit Armen und Beinen nach den Beamten und hustete aus einem Meter Entfernung demonstrativ in ihre Richtung - mit dem Hinweis auf ihre Herkunft.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin nicht nur wegen Widerstands sondern auch wegen Paragraf 178 StGB - Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.
Negativer Test kurz nach dem Vorfall
Fest steht allerdings: Wenige Stunden nach dem Vorfall wurde die Frau negativ auf das Corona-Virus getestet. Zum Zeitpunkt des Hustens wusste sie das allerdings nicht.
Dennoch: Zumindest in dieser Sache wurde sie freigesprochen. Denn wesentlich ist, ob die Person zum Zeitpunkt der Tat infiziert ist.
Verurteilt wurde die Frau schlussendlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung.
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