Tod eines Polizisten mit Covid-Infektion als Dienstunfall eingestuft

Tod eines Polizisten mit Covid-Infektion als Dienstunfall eingestuft
Die Angehörigen haben somit Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Der 52-Jährige verstarb vor einem Jahr an Multiorganversagen.

Ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bei der Polizei in Kärnten ist von der Versicherung als Dienstunfall eingestuft worden. Das berichtete die Kleine Zeitung in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Die Entscheidung bedeutet, dass die Familie des Mannes Ansprüche auf Hinterbliebenenrente hat. Der 52-jährige Beamte starb vor einem Jahr an einem Multiorganversagen infolge einer Corona-Infektion.

Infektion in der Arbeit nicht auszuschließen

Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Beamte in der Arbeit angesteckt hatte, hat die Dienststelle dies der zuständigen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gemeldet. Die hat jetzt nach eingehender Prüfung entschieden, dass der Tod des Polizisten ein Dienstunfall war. Weitere Auskünfte könne man, da es sich „um einen konkreten Einzelfall handelt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen“, sagte Johannes Trauner, Chef der Ombudsstelle der BVAEB, gegenüber der Zeitung.

Nach Erkundigungen beim Dienstgeber - an der Dienststelle des Beamten hatte es eine ganze Reihe von Corona-Fällen gegeben - und einer Überprüfung der Krankengeschichte entschied die Versicherung, dass es mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einen Zusammenhang zwischen der Infektion des Polizisten und der Ausübung seines Dienstes gegeben habe.

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