Und sie war als Kontaktfrau zum heimischen Asylsystem und für das Monitoring der österreichischen Grundversorgung beim UNHCR zuständig. "Eine Grundvoraussetzung für meinen Wechsel", so Sladek: "Ich weiß, wie andere Systeme funktionieren."
Und: Erst kurz vor ihrem Wechsel war sie in Kiew, der jetzt so umkämpften ukrainischen Hauptstadt bei Austauschtreffen mit Organisationen im Bereich des Asylwesens. Ein wichtiges Steckenpferd ihrer bisherigen Tätigkeit: EU-weiter Kinderschutz und die qualitätsvolle Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – auch jetzt ein Thema.
Zur Grundversorgung: Innenminister Gerhard Karner hat zuletzt von 200.000 Flüchtlingen gesprochen, die dauerhaft nach Österreich kommen könnten. Eine Zahl, die auch von Migrationsforschen als realistisch eingeschätzt wird. Die BBU ist als Plattform und Drehscheibe gefordert.
Geschäftsführer Andreas Achrainer und Bereichsleiterin Stephanie Sladek: "Die Bewältigung des Ansturms aus der Ukraine ist eine gesamtstaatliche Aufgabe." Achrainer räumt ein: "Kooperationsbereitschaft ist da. Politischer Wille muss da und dort noch wachsen. Überall ist noch nicht angekommen, was auf uns zukommt."
Die Grundversorgung
Ausreichend Plätze wird es geben. Dazu haben sich auch rund 400 Bürgermeister bei einer Videokonferenz mit Innenminister Karner bekannt. Laufend werden Notquartiere eingerichtet, über 40.000 private Quartiere wurden bislang eingemeldet, fast alle werden vorerst gratis zur Verfügung gestellt, laufend kommen neue hinzu.
Im Fall der Ukraine kommen viele gar nicht in eine Bundesbetreuungsstelle, weil Flüchtlinge auf vielen Kanälen ins Land strömen. Jene, die bei der BBU in der Grundversorgung sind, erhalten Quartier, Verpflegung, medizinische, soziale und psychologische Betreuung, Krankenversicherung. Und 40 Euro Taschengeld pro Monat.
Generell sollen die Vertriebenen aber in den Bundesländern inklusive Wien, wo jetzt schon die meisten von ihnen ankommen, untergebracht werden. Im Bundesland muss auch der Antrag auf Grundversorgung gestellt werden.
Die Leistungen bei privater Unterbringung außerhalb organisierter Quartiere laut BBU-Website: Für Verpflegung 215 Euro pro Person und Monat, Minderjährige 100. Mietzuschuss 150 Euro pro Monat, ab zwei Personen: 300 Euro.
Eine vierköpfige Familie erhält demnach bis zu 930 Euro Grundversorgung pro Monat. Für den Mietzuschuss sollten Mietvertrag und -zahlung vorliegen – für Vermieter wichtig: Auf steuerliche Vorgaben achten. Weiters gibt es laut aktueller Gesetzeslage für Schulbedarf 200 Euro pro Jahr und Kind, für Bekleidungshilfen 150 Euro.
Dabei handelt es sich um die Höchstsätze, die Regelungen sind länderspezifisch. Viele Fragen sind noch offen und werden gerade verhandelt. "Anpassungen der Regelungen werden gerade erarbeitet und zeitgerecht umgesetzt", heißt es dazu aus dem Innenministerium. Das gilt auch für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit – die derzeit sehr niedrigen Einkommensgrenzen werden angehoben. Weitere Leistungen aus dem Sozialsystem gibt es in der Grundversorgung für Flüchtlinge nicht.
Hat ein Ukraine-Flüchtling einmal einen Job, stehen ihm alle Sozialleistungen zu, die Österreichs Sozialsystem zu bieten hat.
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