Fehlende Verordnung führt zu Unklarheit bei Flüchtlingshilfe
Die EU hat am 4. März die sogenannte Richtlinie für temporären Schutz für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet einstimmig beschlossen. Diese besagt, dass alle ukrainischen Staatsbürger und Staatenlose sowie Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz, die zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine gelebt haben und vor dem Krieg fliehen, eine vorerst ein Jahr gültige Aufenthaltsberechtigung in der EU erhalten, ohne ein langwieriges Verfahren durchlaufen zu müssen. Der temporäre Schutz kann um ein Jahr verlängert werden. Diese Richtlinie ermöglicht Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem in der EU.
Unsicherheit besteht
Die Durchführungsverordnung dazu muss vom Ministerrat beschlossen und vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden. Dieser findet am Freitagvormittag statt, die Durchführungsverordnung steht – endlich – auf der Tagesordnung. Das Fehlen dieser Verordnung führt offenbar zu Unklarheiten bei der Hilfe für Flüchtlinge selbst bei offiziellen Stellen.
Das Innenministerium betont aber: Für die finanzielle Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine sei diese Durchführungsverordnung nicht Voraussetzung. Hilfs- und schutzbedürftige Menschen können sofort in die Grundversorgung genommen werden und die gesetzlich vorgesehenen Leistungen beziehen. Dazu sei die Registrierung bei der jeweiligen Landesgrundversorgungsstelle erforderlich.
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