Afghanistan-Einsatz und heikle Missionen
In dem Verfahren hatten nicht nur die beiden Soldaten mit mehrmonatiger Auslandserfahrung in Afghanistan und anderen Krisengebieten ausgesagt. Prominenter Zeuge war auch der Kommandant der Spezialeinheit, Oberst Philipp Ségur-Cabanac. Er gab Einblicke in die hohe Gefährdungslage seiner Männer, speziell jener, die für Auslandsmissionen herangezogen werden. Die Spezialisten des Jagdkommando waren Teil der NATO-Mission „Resolute Support“ zur Ausbildung und Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte. Teilnehmer dieser Operation waren in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Angriffe, zuletzt in Deutschland.
Laut Waffengesetz liegt die Vergabe eines Waffenpasses (berechtigt zum Führen einer Waffe) an verlässliche Menschen im Ermessen der Behörde. Genau so eine Ermessensentscheidung wurde von Pichler gefällt. Im Urteil heißt es unter anderem: Die Soldaten der militärischen Spezialeinheit gehören mit Sicherheit zu den am besten ausgebildeten, im Umgang mit Schusswaffen erfahrensten Spezialisten, die durch jahrelange, präzise Ausbildung darauf trainiert sind, wirksam in angemessener Weise mittels Schusswaffengebrauch nicht nur Notwehrsituationen rasch, zweckmäßig und wirkungsvoll zu lösen...
Durch ihre berufliche Tätigkeit und der Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial, seien sie besonderen Gefahren auch im Inland ausgesetzt, denen mit Waffengewalt zweckmäßig begegnet werden kann, so die Argumentation des zuständigen Richters.
"Völlig lebensfremd"
Es wäre „völlig lebensfremd, gerade diesen in Österreich bestausgebildeten Personen einen Waffenpass der Kategorie B zu versagen“, wenn gleichzeitig das geltende Waffengesetz neben Polizeibeamten auch Angehörigen der Militärpolizei sowie der Justizwache einen solchen zubilligt. Ein Jagdkommando-Soldat verschießt im Training pro Jahr mehrere zehntausend Schuss Munition. „Das ist weit mehr als Organe der Polizei“, erklärt ein Ausbilder im KURIER-Gespräch.
Darauf ging auch Pichler in seinem Urteil ein. Die Ausbildung lässt es lebensnah erscheinen, „dass bei einem allfälligen Waffengebrauch unbeteiligte Personen nicht zusätzlich gefährdet werden.“
Der Rechtsanwalt der Soldaten hofft nun, dass die Entscheidung des Gerichts in Niederösterreich auch Auswirkungen auf die anderen, laufenden Verfahren hat. Insgesamt sind derzeit 45 in mehreren Bundesländern anhängig. 19 negative erstinstanzliche Entscheidungen wurden beeinsprucht. 18 Behörden sind sich unschlüssig und haben noch kein Urteil gefällt.
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