Elitesoldaten doch verlässlich genug für eine Waffe

Im Dienst gehört die Bewaffnung zu jedem Elitesoldaten. Privat haben die Behörden dem Jagdkommando das bisher aber nicht zugestanden
Neues Gerichtsurteil im Rechtsstreit um Waffenpass für Soldaten des Jagdkommando. 45 Verfahren sind anhängig.

Wie viele Schusswaffen verträgt das Land? Eine Frage, die angesichts des Terroranschlags von Wien und nach den jüngsten Femiziden wieder öffentlich heiß diskutiert wird. Dass ausgerechnet den am besten ausgebildeten Antiterror-Soldaten Österreichs privat keine Waffe zugebilligt wird, mutet aber eher skurril an.

45 Jagdkommando-Soldaten des Bundesheeres haben über einen Anwalt in mehreren Bundesländern einen neuen Anlauf unternommen, um an einen Waffenpass zu gelangen. Richter Andreas Pichler vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich hat sich dieser Tage intensiv mit der Rechtsfrage beschäftigt und ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Er hob die Entscheidung der Landespolizeidirektion NÖ auf und sprach nun zwei Jagdkommando-Soldaten einen Waffenpass zu.

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