Elitesoldaten kämpfen um Waffenpass

Jagdkommando-Soldaten gelten als die am besten ausgebildeten Organe im Umgang mit der Waffe
Gerichte urteilen über die Frage, ob Soldaten des Jagdkommandos außer Dienst Waffen tragen dürfen. Erste Erfolge konnten die Spezialkräfte bereits erzielen.

Brisanter Termin diese Woche im Gerichtssaal des NÖ Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) in Wiener Neustadt: Elite-Soldaten der Antiterroreinheit des Bundesheeres sind geladen, um zu begründen, weshalb man ihnen eine Waffe anvertrauen kann. Das Jagdkommando ist schwer bewaffnet in den gefährlichsten Krisengebieten der Welt – von Afghanistan über Mali bis in den Tschad – im Einsatz. In Österreich hingegen sollen die gut ausgebildeten Kämpfer privat keine Waffe tragen dürfen.

Der Terroranschlag und das Bundesheer

Nach dem Terroranschlag vom 2. November in Wien wurde auch die Antiterroreinheit des Bundesheeres in Gefechtsbereitschaft versetzt. Es war das auslösende Moment, weshalb 45 Soldaten des Jagdkommandos über einen Rechtsanwalt einen neuen Anlauf unternahmen, um an einen Waffenpass zu gelangen. Bisher wurde die Möglichkeit, auch privat eine Faustfeuerwaffe zu tragen, von der Behörde untersagt.

In mehreren Bundesländern sind deshalb nun verschiedenste Verfahren anhängig. Die Rechtsauffassungen könnten nicht unterschiedlicher sein. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (OÖ) hat beispielsweise einen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass derart gut ausgebildete Soldaten aufgrund ihrer guten Nahkampftechnik einen Angreifer auch ohne eine Waffe ausschalten könnten.

Das LVwG in Niederösterreich befasste sich diese Woche mit dem Thema weitaus tiefgründiger. Prominenter Zeuge in dem Verfahren war auch der Kommandant der Spezialeinheit des Bundesheeres, Oberst Philipp Ségur-Cabanac. Er gab hinter verschlossenen Türen Einblicke in die hohe Gefährdungslage seiner Männer, speziell jener, die für Auslandsmissionen herangezogen werden.

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