Einkaufen trotz Corona-Infektion: Schüler verurteilt

Einkaufen trotz Corona-Infektion: Schüler verurteilt
Richter verärgert: "Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen." 1.440 Euro Geldstrafe, nicht rechtskräftig.

Weil er trotz Covid-19-Infektion einkaufen gegangen war, wurde ein 20-Jähriger am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt. Er verteidigte sich, er habe niemanden gehabt, der ihn versorgen hätte können. „Ich habe aus Not gehandelt“, beteuerte er.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Der Schüler wohnt zwar im Studentenheim, hat aber dort offenbar nur wenig Anschluss. Mit den beiden Mitbewohnern gab es häufig Streit. „Er kümmert sich nie um den Abwasch, macht nie sauber und hört laute Musik“, gab ein Zeuge an. Als bei dem 20-Jährigen der Corona-Verdacht bestätigt wurde, ging dieser trotzdem weiter einkaufen. „Ich war schon sehr, sehr hungrig, ich bin ja nicht Fußballspielen oder Tanzen gegangen.“ Warum er nicht einen Bekannten, der ihn mehrfach besuchte, um Hilfe bat oder Lebensmittel bestellt habe, konnte er auch nicht sagen.

"Das ist rassistisch"


Zu den Angaben der beiden Mitbewohner meinte er, „das ist einfach nur rassistisch. Ich bin ein dunkelhäutiger Österreicher und merke, wenn ich anders behandelt werde.“ Das stellte der eine Zeuge, ein 24-jähriger Oberösterreicher, entschieden in Abrede: „Rassismus lasse ich mir nicht unterstellen, ich war einen Monat bei der Entwicklungshilfe in Afrika und möchte im Februar nach Südamerika.“

Er und der dritte Bewohner begaben sich sofort vorsichtshalber in Selbstisolation und baten den Kollegen, auch zuhause ein Maske zu tragen, was dieser ablehnte.


Richter Florian Farmer hatte für das Verhalten des Beschuldigten wenig Verständnis: „Das ist ja kein Erkältungsvirus. Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen, wegen Leuten wie Ihnen wird die Wirtschaft heruntergefahren, wegen Leuten wie Ihnen zahlen wir noch in 30, 40 Jahren“, wetterte er und verhängte eine Geldstrafe, die mehr als das Doppelte des Monatseinkommens des Schülers ausmachte.

Sechs ähnliche Verfahren offen


Derzeit sind mindestens sechs ähnliche Verfahren offen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, mit. Es handle sich dabei auch um Quarantäne-Verletzungen oder auch um Anspucken.

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