Corona-Prozess: Angeklagter in Handschellen vor Gericht

Corona-Prozess: Angeklagter in Handschellen vor Gericht
Trotz Absonderungsbescheid war ein 46-jähriger Pole im Supermarkt und im Postamt, um Briefe zu holen. Er muss ins Gefängnis.

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In Handschellen und von zwei Justizwachebeamten begleitet, wurde Mittwochnachmittag ein 46-jähriger Pole ins Landesgericht St. Pölten geführt. Seit Dezember sitzt der Mann bereits in Untersuchungshaft.

Der ehemalige Logistik-Arbeiter soll laut Anklage gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen und zudem seiner Ex-Lebensgefährtin am Telefon gedroht haben. Die beiden hatten um das Sorgerecht der Kinder gestritten, "ich war deswegen emotional sehr aufgebracht", erzählt der Angeklagte.

Corona-Prozess: Angeklagter in Handschellen vor Gericht

Prozess ging am Landesgericht St. Pölten über die Bühne

Dazu kam, dass ihm sein Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass ein Corona-Test positiv ausgefallen war. Trotzdem ging der Pole einkaufen und holte Briefe vom Postamt ab. Den Absonderungsbescheid der Behörde missachtete er. "Ich war bereits neun Tage in Quarantäne und habe eine Maske getragen", berichtet er. Dass es trotzdem ein Fehler war, sah er im Verfahren aber ein.

Streit eskalierte

Zur Wohnadresse des Mannes kam die Polizei aber, weil ein Streit mit seinem Vater eskaliert war. Einmal mehr soll es um die Kinder des in St. Pölten wohnhaften Polen gegangen sein. Als die Beamten auf den Mann trafen, stritt er zuerst ab, sich mit Corona infiziert zu haben. "Während des Gesprächs nahm er immer wieder die Maske ab", erinnert sich ein Polizeibeamter bei dem Prozess.

Das Urteil: 12 Monate bedingte Haft, zwei Monate davon muss der Angeklagte im Gefängnis verbringen. Weil aber die Vorhaft angerechnet wird, kann der 46-Jährige am 19. Februar die Justizanstalt wieder verlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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