Corona-Prozess: Weil 16-Jähriger Brot kaufte, musste er vor Gericht
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Normalerweise nehmen im Saal 201 des Landesgerichts St. Pölten Betrüger, Vergewaltiger oder Diebe Platz. Am Dienstag war es eine Pflegekraft und ihr 16-jähriger Sohn, denen der Prozess gemacht wurde. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Covid-19).
Lungenentzündung
Die Geschichte ist rasch erzählt. Die 57-Jährige war an Corona erkrankt, sie litt an einer Lungenentzündung, schlief viel. Der 16-Jährige galt als Kontaktperson (K1), ein Test bei ihm verlief allerdings negativ, die Wohnung verlassen durfte er trotzdem nicht.
Am 26. November des Vorjahres ging der Familie das Toastbrot aus. "Ich habe ehrlicherweise überhaupt nicht daran gedacht, dass man Lebensmittel auch online bestellen kann", erinnert sich die Angeklagte. Sie schickte deshalb ihren Sohn los, der mit seinem Moped zum Supermarkt fuhr. "Ich habe vorher noch bei ihm Fieber gemessen und ihn gebeten, dass er Handschuhe und Maske tragen soll", berichtet die 57-Jährige. Der letzte PCR-Test des 16-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt vier Tage alt.
Als der Schüler mit dem Toastbrot in Händen zurückkehrte, stand bereits die Polizei vor der Wohnung. Jemand hatte eine anonyme Anzeige erstattet.
Nicht rechtskräftig
Deshalb mussten sich die beiden nun vor Gericht verantworten. Der Richter verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingter Haft, die Strafe wird allerdings nicht in ihrem Leumundszeugnis aufscheinen. Gegen ihren Sohn wurde vorerst keine Strafe ausgesprochen, es gibt allerdings eine Bewährungszeit. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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