Ehefrau mit drei Messerstichen getötet: Wirt verurteilt

Ehefrau mit drei Messerstichen getötet: Wirt verurteilt
Angeklagter Salzburger behauptet, er habe bloß „reflexartig“ zugestochen - lebenslang, nicht rechtskräftig.

 „Es war nicht meine Absicht, dass ich sie tödlich verletze“, verteidigt sich der 42-Jährige im Straflandesgericht Salzburg: Der Gastwirt aus dem Pinzgau soll seine von ihm getrennt lebende Frau, 30, im Mai 2022 erst gewürgt und danach mit drei Messerstichen getötet haben. Das sei „reflexartig“ nach einem Streit passiert, behauptet er.

Die Staatsanwältin klagt Mord an, am Donnerstag ist der zweite und letzte Prozesstag. Für die Anklägerin steht aber fest: Die Tat war geplant – inklusive Flucht. Der Gastronom habe die Trennung von seiner Frau nicht verkraftet und deshalb „ein massiv besitzergreifendes Verhalten entwickelt , sie beschimpft, überwacht, gestalkt, verletzt und mit dem Umbringen bedroht“, führt sie aus und fordert zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

"Im Affektrausch"

Der Verteidiger sieht dagegen „Totschlag im Affektrausch“ – und schiebt dem Opfer selbst Schuld zu: Sein Mandant habe die Tat aufgrund von Beleidigungen, Kränkungen und Seitensprüngen der Frau sowie ihrer Geldgier begangen.

Der Senat aus drei Richterinnen lässt solche Gedanken aber nicht zu. Der Tatablauf ließe nicht auf Totschlag schließen, betont die Vorsitzende: Es gebe keinen Ansatz, zu vermuten, dass ein „Durchschnittsbürger in der gleichen Art handeln würde“, merkt die Richterin an. Eine „allgemeine Begreiflichkeit“ liege nicht vor.

Urteil: Lebenslange Haft; nicht rechtskräftig.

Kommentare