Promi-Wirt erstochen: OLG bestätigte Strafe für Witwe

SALZBURG: PROMI-WIRT IN SALZBURG GETÖTET - PROZESS GEGEN EHEFRAU WIRD WIEDERHOLT
Frau wurde am Oberlandesgericht Linz zu 14 Jahren Haft verurteilt

Am Oberlandesgericht Linz hat sich am Montag ein Drei-Richter-Senat mit der Strafberufung des Verteidigers der Witwe eines Pongauer Promi-Wirtes befasst, die im Jänner 2021 bei einem wiederaufgerollten Prozess von einem Geschworenengericht in Salzburg zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden war. „Das erstinstanzliche Urteil wurde bestätigt“, sagte ein OLG-Sprecher. Die 32-Jährige soll ihren Mann im Streit am 3. März 2019 erstochen haben.

Nichtigkeit

Die Witwe beteuerte stets ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem am 21. Jänner am Landesgericht Salzburg gesprochenen Schuldspruch wegen Mordes und der unbedingten Haftstrafe von 14 Jahren einverstanden erklärt. Der Verteidiger Kurt Jelinek, der einen Freispruch beantragt hatte, betonte, dass es sich bei dem Vorfall jedoch um einen Unfall gehandelt habe. Er brachte volle Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe ein.

Der Oberste Gerichtshof hatte die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen. Deshalb wurde ausschließlich über die Strafe verhandelt. Weil aber nur der Verteidiger berufen hatte, konnte die Strafe nicht erhöht, sondern nur bestätigt oder herabgesetzt werden.

„Stich nicht bemerkt“

Die 14 Jahre Haft wurden bestätigt. „Die lange Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren wäre ein weiterer Milderungsgrund gewesen“, sagte Jelinek nach der Berufungsverhandlung.

Wie dieser in den früheren Prozessen ausführte, habe der 57-jährige Wirt die Hand seiner Frau genommen, in der sie ein Küchenmesser hielt und das Messer gegen sich gerichtet, um sie zu erschrecken. Seine Mandantin habe den Stich in die Brust nicht bemerkt.

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