Tod von Pongauer Promi-Wirt: Witwe beteuerte ihre Unschuld

Tod von Pongauer Promi-Wirt: Witwe beteuerte ihre Unschuld
Die Witwe des prominenten Wirtes aus Flachau muss sich als Angeklagte wegen Mordes verantworten.

War es Mord oder ein tragischer Unfall? Mit dem Tod des prominenten Pongauer Skihüttenwirts Erich T. Anfang März beschäftigt sich ab heute, Montag, in einem dreitägigen Prozess das Landesgericht Salzburg. Die Witwe des Wirts muss sich wegen des Vorwurfs des Mordes verantworten. Die 30-Jährige soll ihrem 57-jährigen Mann nach einer Geburtstagsfeier einen Stich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper versetzt haben, der Mann verblutete. Der Verteidiger spricht von einem tragischen Unfall.

Zu dem Vorfall kam es bei einem nächtlichen Streit des Paares in der Küche in einem Betrieb des prominenten Gastronomen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tatvorsatz der Ehefrau aus. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge waren die beiden alkoholisiert, der Wirt hatte zudem Kokain im Blut. Laut Verteidiger Kurt Jelinek habe die Frau das Messer in der Hand gehalten, als ihr Mann sie zu ihm herangezogen habe. Sie habe nicht gemerkt, dass er vom Messer verletzt worden sei, begründete der Anwalt, warum die Frau seiner Ansicht nach unschuldig sei.

Laut Anklage habe es vor der Tat wie schon öfter Streit aus Eifersucht gegeben. Die Ehefrau habe an diesem Abend erstmals geäußert, dass sie sich scheiden lassen wolle. "Sie wollte sich nicht scheiden lassen, sie wollte ihn ändern. Sie wollte ihn keinesfalls töten", sagt Jelinek.

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