E-Scooter, E-Bikes, E-Mopeds: Das ändert sich ab 1. Mai

StVO-Novelle bringt neue Vorschriften bei den beliebten Fortbewegungsmitteln. Was nun zu beachten ist.
Ein schwarzer Fahrradhelm hängt am Lenker eines E-Scooters mit grauen Griffen und orangefarbenem Kabel.

Hinter dem Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden, verbirgt sich so einiges an Neuerungen. Da der rechtlich korrekte Terminus doch etwas sperrig ist, hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch 36. StVO-Novelle durchgesetzt.

Sie tritt großteils am 1. Mai in Kraft, ein Part allerdings erst am 1. Oktober.

Worum geht es grundsätzlich?

Die Novelle bringt neue Vorschriften für die Verwendung von E-Scootern, E-Bikes und E-Mopeds. Das schließt unter anderem die Ausstattung und Helmtragepflichten ein.

Wer muss ab sofort Helm tragen?

Die Tragepflicht besteht nur für Kinder und Jugendliche. Fragt man Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, würden sie am liebsten "leider" einfügen, denn: Ihre Empfehlung lautete auf eine altersunabhängige Helmpflicht, dem wurde vom Verkehrsministerium nicht entsprochen.

Nun gelten folgende Regeln:

  • E-Bikes  - Helmtragepflicht bis zum 14. Geburtstag.
  • E-Scooter - Helmtragepflicht bis zum 16. Geburtstag.
  • Bei Fahrrädern ohne Motorunterstützung bleibt es wie gehabt bei Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag.

Eine Sonderregelung gibt es bei den E-Mopeds: Bis 30. September gilt eine Tragepflicht nur bis 14 Jahre, ab 1. Oktober für jedermann, unabhängig vom Alter.

Grafik über Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Woher kommt die Kritik an dieser Helm-Regelung?

Christian Schimanofsky, Direktor des KFV, argumentiert mit Unfall- und Verletztenzahlen. 97 Prozent aller Menschen, die mit E-Bikes verunglücken, sind älter als 14 Jahre; 82 Prozent aller Unfallopfer mit E-Scootern älter als 16 Jahre. Die Regelung gehe somit an der Lebensrealität vorbei.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?

Wer ohne Helm erwischt wird, begeht rechtlich eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen für die Geldbußen liegt zwischen 7 und 726 Euro, die Summe kann von der jeweiligen Behörde individuell festgesetzt werden.

Gelten die Strafen auch für Kinder?

Unter-14-Jährige sind nicht strafmündig, Kinder dürfen aber bereits ab dem Alter von 12 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter unterwegs sein (mit Radfahrausweis sogar schon ab 9 oder 10 Jahren). Das heißt, sie können gar nicht belangt werden.

Laut KFV gebe es "in der Regel" auch keine Haftung oder gar Strafbarkeit der Eltern, wenn ein 11-Jähriger ohne Helm angehalten wird. Es sei in "in der Praxis kaum zu kontrollieren", ob ein Kind, das mit Helm losradelt, den nicht 200 Meter weiter wieder abnimmt. Höchstens bei einem Unfall mit Verletzung könnte eine Haftung wegen etwaiger Vernachlässigung der Aufsichtspflichten Thema werden.

Und keine Vorschrift ohne Kuriosum: Da bei E-Mopeds bis 30. September Helmpflicht nur bis 14 Jahre besteht, könnte ein 15-Jähriger legal damit ohne Kopfschutz fahren - aber auf einem E-Scooter nicht, da besteht Helmpflicht bis 16 Jahre.

Grafik über neue Regeln für E-Bikes und E-Scooter

Thema Alkohol am Lenkrad - ändert sich da etwas?

Ja und nein. Die Promillehöchstgrenzen werden ab Mai teilweise reduziert:

  • E- Scooter - 0,5 Promille (statt wie bisher 0,8 Promille).
  • E-Mopeds - bis 30. September 0,8 Promille, ab 1.Oktober 0,5 Promille.
  • E-Bikes - hier bleibt es bei 0,8 Promille.
  • Fahrräder ohne Motorunterstützung - auch hier bleibt es bei 0,8 Promille.
  • Scooter ohne Motorunterstützung - hier gibt es gar keine Promillegrenze. Diese Roller gelten laut KFV als Kleinfahrzeuge, die nicht auf Fahrbahnen benützt werden dürfen. Daher seien ihre Lenker gleichzusetzen mit Fußgängern.

Es gibt neue Regeln für E-Scooter - welche genau?

Die Fahrzeuge brauchen nun zusätzlich zu Bremse, Licht und Rückstrahler Klingel bzw. Hupe und Blinker. Das gilt für alle E-Scooter, also auch ältere Modelle. Sie müssen nachgerüstet werden, andernfalls drohen auch hier Verwaltungsstrafen.

Und: Das gerade bei Jugendlichen so beliebte Zu-zweit-Fahren ist nun ausdrücklich untersagt. Kleine (Hand)Taschen dürfen am Lenker hängen, größere Rucksäcke nicht. Weiterhin gilt: Auf Radwegen sind sie erlaubt, auf Gehsteigen nicht.

Was ändert sich bei E-Mopeds?

Hier sind die Neuerungen noch massiver, deshalb tritt die Novelle in dem Bereich auch erst am 1. Oktober in Kraft, . Das soll Besitzerinnen und Besitzern solcher Gefährte Zeit geben, die Vorschriften umzusetzen.

  • Zulassung und Nummerschild - ab Oktober 2026 gelten die E-Mopeds als Kraftfahrzeuge und müssen wie andere Kfz angemeldet werden.
  • Fahren auf Fahrbahnen - E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen benützt werden.
  • Helme - es gilt generelle Helmpflicht für jeden Fahrer, jede Fahrerin.
  • Lenkberechtigung - wer ein E-Mopdes lenken will, braucht zumindest einen Moped-Führerschein. Bisher gab es diesbezüglich keine Vorschrift.
  • Geschwindigkeit - das höchstzulässige Tempo wird auf 45 km/h erhöht, bisher galten 25 km/h.

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