Neue Regeln im Straßenverkehr ab Mai: Helmpflicht ja, aber längst nicht für alle

Änderungen bei E-Bikes und E-Scootern ab 1. Mai, Experten fordern eine altersunabhängige Helmpflicht und starten eine Kampagne.
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Wer in Wien demnächst Kaiserin Elisabeth begegnet, die zum langen Kleid mit Reifrock einen Fahrradhelm auf dem Kopf trägt, kann beruhigt durchatmen, er hat keine Halluzinationen: Sisi ist - wie Kaiser Franz Josef, Walzerkönig Johann Strauss oder Göttin Pallas Athene - Protagonistin einer Bewusstseinskampagne des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

Kluge Köpfe tragen Helm

Schauspieler verkörpern die Figuren, die im Mai unter anderem beim Burgtheater zu sehen sein werden. "Wer mag, kann sich mit den Helm-Promis auch gerne fotografieren lassen", schmunzelt KFV-Direktor Christian Schimanofsky. Hinter dem Spaß steckt aber ein ernster Appell: Kluge Köpfe tragen Helm, "egal, wie alt sie sind", betont Schimanofsky.

Die Kampagne hat mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zu tun, die 36. StVO-Novelle tritt am Ende kommender Woche (1. Mai) in Kraft. Sie bringt umfassende Neuerungen für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes und E-Scootern, die vom KFV zwar begrüßt werden, aber dem Verein nicht konsequent genug sind.

Was sich ändert

"Anders als von uns empfohlen, sieht die Novelle leider keine altersunabhängige Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vor", bedauert der KFV-Chef. Das Verkehrsministerium setzte auf diese neuen Maßnahmen:

  • E-Bikes: Helmpflicht bis 14 Jahre.
  • E-Scooter: Helmpflicht bis 16 Jahre.

Bei Fahrrädern ohne Motorunterstützung bleibt es wie bisher bei Helmpflicht bis 12 Jahre.

Eine Gruppe von Personen, darunter verkleidete Figuren und KFV-Vertreter, posiert mit einem Schild für eine Verkehrssicherheitskampagne.

Bewussteinskampagne mit Kaiserpaar, Walzerkönig und Göttin der Weisheit

Die Novelle hat also nur Vorgaben für Kinder und Jugendliche, aber das gehe an der Zielgruppe vorbei, denn: "E-Bikes nützen fast ausschließlich ältere Personen", gibt Schimanofsky zu bedenken. Passieren Unfälle mit E-Bikes, dann seien "97 Prozent aller Verletzten 14 Jahre oder älter."

1.000 schwere Verletzungen weniger

Bei E-Scootern wiederum, die auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt sind, endet die Helmpflicht mit dem 16. Geburtstag. Doch auch hier ein ähnliches Bild: 82 Prozent der Verletzten bei Unfällen sind 16 Jahre oder älter. Helme könnten aber schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest mildern, ist das KFV überzeugt: "Würden alle beim Fahren mit E-Scootern oder E-Bikes Helme tragen, könnten pro Jahr 1.000 schwere Kopfverletzungen in Österreich verhindert werden."

Eine Umfrage des KFV ergab, dass sich 74 Prozent der E-Bike-Fahrer eine Helmpflicht für alle vorstellen können, bei den E-Scooter-Fahrern waren es 52 Prozent.

Tragequote derzeit: 10 Prozent

Bei der Freiwilligkeit ist aber noch Luft nach oben: Laut KFV setzen nur zehn Prozent der E-Scooter-Fahrer einen Helm auf, bei den E-Bikes sind es immerhin 67 Prozent.

Die Verletzungsgefahr ist jedenfalls groß: 2025 mussten in Österreich 10.200 Menschen nach Unfällen mit E-Scootern in Spitälern behandelt werden, sechs starben. 13.900 Verletzte waren es nach E-Bike-Unfällen, 31 Menschen kamen ums Leben.

Was ändert sich noch ab 1. Mai?

Die Helmtragepflichten für Kinder und Jugendliche sind aber nur ein Teil der Neuerungen.

  • Blinker und Klingel: Ab 1. Mai müssen E-Scooter mit Blinkern und Klingel ausgerüstet sein, ohne sie ist Fahren auf öffentlichen Wegen und Straßen nicht mehr erlaubt.
  • Alkohol: Bisher betrug die Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrern 0,8, künftig liegt sie bei 0,5 Promille. Für Radfahrer - egal, ob mit oder ohne Motor - bleibt es bei 0,8 Promille.
  • Zufahrtskontrollen: Die StVO-Novelle ermöglicht es Gemeinden, sogenannte automatisierte Zufahrtskontrollen einzurichten, die mit Kameras überwacht werden. Das könnte z. B. für Verkehrslenkung in Innenstadt-Zonen genützt werden.

Weitere Änderung ab 1. Oktober

Im Herbst tritt ein weiterer Teil der Novelle in Kraft, er betrifft E-Mopeds. Mit ihnen darf man dann z. B. nicht mehr auf Radwegen fahren, sie brauchen Kennzeichen, Zulassung und Versicherung - und das auch, wenn sie nur maximal 25 km/h erreichen.

Die Promillegrenze für Lenkerinnen und Lenker von E-Mopeds sinkt von bisher 0,8 Promille auf 0,5.

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