Keine Ausnahmen: Alle E-Scooter müssen ab 1. Mai mit Blinker ausgestattet sein

Unter-16-Jährige müssen beim Fahren einen Helm tragen. Bei Nicht-Einhaltung drohen Strafen.
2023 starben drei E-Scooterfahrende bei Unfällen

Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter. Das wurde in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im März beschlossen. Zu den Neuerungen zählen eine Helmpflicht für Fahrer unter 16 Jahren und verpflichtende Blinker an den Lenkgriffen der Fahrzeuge. Viele E-Scooter sind jedoch nicht mit einem Blinker nachrüstbar, manche Modelle nur mit sehr hohem Aufwand. Dennoch würden auch die nicht nachrüstbaren Modelle noch verkauft - teils zu Schleuderpreisen, kritisiert der ÖAMTC.

E-Scooter ohne Blinker dürfen ab 1. Mai nicht mehr verwendet werden. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Änderungen drohen Strafen. Der ÖAMTC versucht, bei den Strafen Übergangsfristen zu erwirken, berichtete ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf der APA.

Blinker muss an Lenkgriffen sitzen

Österreich ist bei der Umsetzung relativ streng. Im Online-Handel gibt es zum Beispiel Blinker, die man hinten an die Bremse montieren kann, auch Helme mit Blinklichtern sind im Handel erhältlich. Das alles ist nicht erlaubt. "Die Blinker müssen an den Lenker-Enden angebracht werden", so Wolf. Und sie müssten einen gewissen Impuls haben - also eine bestimmte Blink-Anzahl pro Minute.

Es gäbe zwar Sets zum Nachrüsten der E-Scooter, weiß der Verkehrsexperte. Bei manchen Modellen sei das auch tatsächlich machbar, bei anderen nur mit hohem Aufwand und bei manchen Modellen funktioniere ein Nachrüsten einfach gar nicht, bedauerte er. Wenig Verständnis hat Wolf auch für die festgelegte Position des Blinkers. Bei manchen Personen sei das Licht an den Lenkgriffen von hinten nicht sichtbar. Er würde es deswegen bevorzugen, wenn jeder selbst entscheiden könnte, wo man den Blinker montiert. Im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen.

Schleuderpreise bei nicht nachrüstbaren Ausführungen

Kritik übt Wolf auch daran, dass nicht nachrüstbare E-Scooter weiterhin im Handel verkauft werden, noch dazu mit Rabatten. Auf die neue Rechtslage werde nicht ausreichend bzw. nur im Kleingedruckten hingewiesen, bemängelte der Jurist. Wer jetzt einen Roller ohne Blinker kauft - wenn auch günstig -, kann ihn in gut zwei Wochen möglicherweise nicht mehr verwenden.

Das könnte dazu führen, dass E-Scooter kostenpflichtig entsorgt werden müssen, was in der Praxis wohl oft nicht passieren wird, befürchtet der ÖAMTC. Eine fachgerechte Entsorgung würde Kosten verursachen. "Die Scooter landen dann im Donaukanal", vermutet Wolf.

Aus gesetzlicher Sicht werden E-Scooter mit 1. Mai offiziell zum Fahrzeug erklärt. Lenkerinnen und Lenker bis 16 Jahre müssen ab diesem Datum einen Helm tragen. Zusätzlich zum Blinker am Ende eines jeden Lenkgriffs müssen die E-Scooter mit Bremse, Hupe oder Klingel, weißen Rückstrahlern nach vorne, roten Rückstrahlern nach hinten und gelben Rückstrahlern zur Seite ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich. Die Alkoholgrenze für Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille.

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