Die Kostenlotterie bei den Wahlärzten

Die Kostenlotterie bei den Wahlärzten
Je nach Krankenversicherung und medizinischem Fach gibt es massive Unterschiede bei der Rate der Rückerstattung und der Bearbeitungsdauer

Sie gelten als Inbegriff dafür, wie sehr sich in Österreich bereits die Zwei-Klassen-Medizin eingenistet hat: Während die Zahl der Kassenärzte stagniert, wächst jene der Wahlärzte massiv an.

Insgesamt gibt es in Österreich bereits 11.000 davon. In Wien etwa sind schon mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Kindermediziner Wahlärzte.

Per Gesetz bekommen Versicherte, die einen Wahlarzt konsultieren, von ihrer Krankenkasse 80 Prozent jenes Betrages rückerstattet, den die Kasse für die gleiche Leistung ihrem Vertragsarzt bezahlt hätte. Allerdings haben die Wahlärzte bei der Gestaltung ihrer Honorar-Höhe völlig freie Hand.

In der Realität bekommt der Patient daher oft deutlich weniger als 80 Prozent des Betrages, den er beim Wahlarzt berappen musste, rückerstattet. Was eine erhebliche Belastung für Menschen mit geringem Einkommen bedeuten kann, die nicht monatelang auf einen Termin beim Kassenarzt warten wollen.

Wobei es auch innerhalb des Wahlarzt-Systems eine Art Mehrklassengesellschaft gibt. Denn die Höhe der Erstattungsrate variiert zwischen den einzelnen Kassen, ja sogar zwischen den Landesstellen der ÖGK massiv. Das zeigt die Beantwortung einer Anfrage der Neos durch das Gesundheitsministerium.

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