Deutschpflicht für Taxi- und Uberfahrer

Deutschpflicht für Taxi- und Uberfahrer
Wer ab 2021 ein Taxi oder einen Mietwagen lenken will, muss mindestens B1-Niveau in Deutsch nachweisen können

Im Vorjahr wurde - nach langen und heftigen Debatten - das Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt. Anlass des neuen Gesetzes war vor allem der Fahrdienstleister Uber. Denn Uber fungierte in Österreich nicht als Taxiunternehmen, sondern als Mietwagenanbieter - ein Gewerbe, das deutlich weniger reglementiert ist, wie das Taxiwesen.

Der Konflikt zwischen Taxi und Uber manifestierte sich vor allem in einem Preiskampf. Denn als Mietwagenunternehmen musste sich Uber etwa nicht an die vorgegebenen Taxitarife  (Stichwort Taxameter) halten und konnte so deutlich günstigere Fahrten anbieten.

Darauf hat die Stadt Wien erst im März dieses Jahres reagiert und die Taxitarife neu geregelt.

Auch auf Bundesebene werden die neuen Regelungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe aktuell ausverhandelt. Eine der Voraussetzungen, die Fahrer - von Taxis wie Uber - künftig erfüllen müssen, ist ausreichend Deutschkenntnis vorzweisen zu können.

Wie der Standard berichtet, prüft das Infrastrukturministerium von Leonore Gewessler (Grüne) eine Deutschpflicht für Taxi- und Uberfahrer. Wer künftig ein Taxi oder ein Uber lenken will, muss mindestens Deutsch auf B1-Niveau vorweisen können. Ein solches Zertifikat stellt etwa der Österreichische Integrationsfonds aus.

Laut Standard soll vor allem die Wirtschaftskammer auf diese Voraussetzung gedrängt haben. Das soll vor allem die Qualität einer Taxifahrt steigern, heißt es.

Die neuen Regeln sollen ab Jänner 2021 gelten.

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