Der alte, neue Alltag hinter der Maske

Der alte, neue Alltag hinter der Maske
Ab heute gilt beim Einkaufen erneut die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu verwenden. Was man dazu sonst noch wissen muss.

Bloß eine knappe DIN-A4-Seite lang ist die jüngste Verordnung des Gesundheitsministers, die den Mund-Nasen-Schutz ab heute, Freitag, wieder großflächig in die Öffentlichkeit zurückbringt. Mit den Lockerungen vom 15. Juni verschwand die Maske bis auf wenige Ausnahmen weitgehend aus dem Alltag.

Die achte Covid-19-Novelle wurde in der Nacht zum Donnerstag veröffentlicht und enthält mehr Maßnahmen als von der Regierung am Dienstag angekündigt: So müssen etwa Besucher von Pflegeheimen Maske tragen.

In welchen Handelssparten gilt die Maskenpflicht ab heute wieder?

Diese Details sind in der Novelle unter dem Punkt „Kundenbereiche“ zu finden. Demnach sind umfasst: der Lebensmitteleinzelhandel. Das reicht vom großen Supermarkt bis zum kleinen Greißler. Eingeschlossen sind auch Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, also Bäcker oder Fleischhauer. Ebenso Tankstellen, deren Shops Lebensmittel anbieten.
 

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