Der alte, neue Alltag hinter der Maske
Bloß eine knappe DIN-A4-Seite lang ist die jüngste Verordnung des Gesundheitsministers, die den Mund-Nasen-Schutz ab heute, Freitag, wieder großflächig in die Öffentlichkeit zurückbringt. Mit den Lockerungen vom 15. Juni verschwand die Maske bis auf wenige Ausnahmen weitgehend aus dem Alltag.
Die achte Covid-19-Novelle wurde in der Nacht zum Donnerstag veröffentlicht und enthält mehr Maßnahmen als von der Regierung am Dienstag angekündigt: So müssen etwa Besucher von Pflegeheimen Maske tragen.
In welchen Handelssparten gilt die Maskenpflicht ab heute wieder?
Diese Details sind in der Novelle unter dem Punkt „Kundenbereiche“ zu finden. Demnach sind umfasst: der Lebensmitteleinzelhandel. Das reicht vom großen Supermarkt bis zum kleinen Greißler. Eingeschlossen sind auch Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, also Bäcker oder Fleischhauer. Ebenso Tankstellen, deren Shops Lebensmittel anbieten.
Gilt dies nur für Kunden?
Nein. Auch Mitarbeiter müssen Mund-Nasen-Schutz verwenden, ausgenommen, es gibt eine „mechanische Schutzvorrichtung“. Das meint etwa die Plexiglasscheiben, die an Kassen montiert wurden.
Wo gilt die Maskenpflicht sonst noch?
In Bankfilialen und Postämtern die Postpartner eingeschlossen. Neu ist dies auch für Gesundheitseinrichtungen: Besucher von Pflegeheimen, Spitälern und Kuranstalten müssen verpflichtend eine Art des mechanischen Schutzes Maske oder Gesichtsvisier verwenden. In Spitälern oder Heimen gab es diese Vorschriften vielfach schon, allerdings waren das bisher nur Vorgaben der Betreiber auf Basis der jeweiligen Hausordnung.
Auch Kirchen und Religionsgemeinschaften verschärfen ihre Regeln wieder: Die katholische Kirche verfügt ab heute Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen einer Kirche vor oder nach Gottesdiensten beziehungsweise während der Messe, sobald man vom Platz in der Kirchenbank aufsteht. Ausgenommen ist davon nur Vorarlberg.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft legte diese Maßnahme für Moscheen und Moscheevereine in Regionen mit steigenden Coronainfektionen fest.
Warum sind andere Handelsbereiche oder die Gastronomie diesmal ausgenommen?
Die Bundesregierung begründete das grob zusammengefasst so: Die Maskenpflicht gilt an jenen Lokalitäten, die man regelmäßig aufsuchen muss. Darunter fällt also ein Supermarkt, um Lebensmittel zu besorgen, aber nicht zwangsläufig ein Modegeschäft oder Einkaufszentrum per se. Die Maskenpflicht in allen geschlossenen öffentlichen Räumen wurde nicht wiederbelebt.
Wo musste bisher noch Maske getragen werden?
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken und Arztpraxen. Außerdem dort, wo der Ein-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann, etwa bei Demos oder Veranstaltungen in Räumen abseits des eigenen Sitzplatzes. Die Maskenvorschrift für Kunden wie Mitarbeiter gilt auch bei Dienstleistern, Friseur- oder Kosmetikbetrieben.
Gibt es Strafen für Maskenverweigerer?
Das ist unterschiedlich. Klar geregelt ist dies für die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Ticketkontrollore achten auch darauf, ob die Fahrgäste Maske tragen falls nicht, sind bei den ÖBB 40 Euro Strafe fällig, bei den Wiener oder Graz Linien 50 Euro. Die Wiener Linien haben mit Stand 19. Juli 19.500 Fahrgäste diesbezüglich ermahnt, 88 (uneinsichtige) Personen durften nicht weiterfahren und bekamen die Geldbuße.
Im Bereich des Handels würden laut Gesundheitsministerium derzeit „mehrere Optionen evaluiert, um eine ausgewogene und bürgerfreundliche Lösung zu finden“, hieß es am Donnerstag. Der Spar-Konzern setzt beispielsweise auf die „Solidarität der Kunden und auch auf den gesellschaftlichen Druck“, betonte Sprecherin Nicole Berkmann. Schilder an den Eingängen wiesen auf die Maskenpflicht hin. „Das hat auch beim ersten Mal im Grunde gut funktioniert“, versicherte Berkmann. „Jedes Mal die Polizei zu rufen, würde gar nicht gehen.“
Einige Bundesländer haben strengere Sonderregeln. Bleiben sie aufrecht?
Ja, die Verordnung des Bundes greift nicht ein. In Oberösterreich gilt seit 9. Juli eine viel rigorosere Maskenpflicht bis zur Gastronomie. In einigen Kärntner Tourismusorten dürfen Nachtschwärmer am Wochenende nach 21 Uhr nur noch mit Maske unterwegs sein.
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