Vergabeverfahren ist dabei das Stichwort. Die Unstimmigkeiten drehen sich darum, wer für die Abwicklung und Auswertung der Tests zuständig ist. Gesucht wird einerseits ein Anbieter, der die Logistik koordiniert, andererseits einer, der die Abklärung positiver Befunde mittels Darmspiegelung organisiert. Letzteres wird bei Ärzten kritisch gesehen, weil in ihren Augen die Stadt nicht berechtigt sei, ärztliche Leistungen auszuschreiben.
Die Sinnhaftigkeit der Screenings an sich wird nicht bezweifelt. Die Wichtigkeit von Früherkennungsprogrammen betonen auch der klagende Arzt Friedrich Anton Weiser und die Wiener Ärztekammer, die als Rechtsbeistand fungiert, auf KURIER-Anfrage.
Befürchtungen von Ärzten
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wird befürchtet, dass von der Stadt ein Parallelsystem zum Kassensystem aufgebaut werden soll – und es somit für Patienten und Ärzte unübersichtlicher werde.
Bei der FPÖ hegt man hingegen die Vermutung, dass bestimmte Unternehmer bevorzugt werden könnten. Bezogen wird sich dabei auf WePrevent, das sich schon an Ärzte bezüglich einer Zusammenarbeit gewendet hat. „Bei WePrevent besteht der Verdacht, dass ein Unternehmer mit besten Kontakten in das Büro von SPÖ-Stadtrat Peter Hacker zum Zug kommen soll. Daher muss diese Ausschreibung zurück an den Start“, sagt Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp.
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Zur Erklärung: Der Gründer des Unternehmens Lead Horizon, das die Test-Kits für „Alles gurgelt“ bereitstellte, steht auch hinter WePrevent.
Im Hacker-Büro weist man den Vorwurf einer maßgeschneiderten Ausschreibung zurück. „Es handelt sich um ein europaweites Vergabeverfahren“, betont ein Sprecher. Sollte etwa ein Bewerber aus Frankreich oder Italien zum Zug kommen, sei das für die Stadt zu akzeptieren.
Hacker-Büro reagiert mit Unverständnis
Mit Unverständnis reagiert man auf die von der Kammer erwirkten einstweiligen Verfügung. „Wir sind eines der wenigen EU-Länder, in denen es noch kein derartiges Darmkrebs-Screening gibt“. „Die Ärztekammer hätte ihre Mitglieder motivieren können, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Stattdessen blockiert sie das Projekt.“ Den Vorwurf, der Wiener Gesundheitsfonds sei gar nicht berechtigt, eine Ausschreibung durchzuführen, weist man zurück.
Es gebe keine Alleingänge Wiens. Vielmehr sei das Darmkrebs-Pilotprojekt vom Bund initiiert worden. Jeder Schritt müsse durch ein Steuerungskomitee genehmigt werden, in dem jeweils ein Vertreter des Wiener Gesundheitsfonds, der Sozialversicherung und des Gesundheitsministeriums sitze.
Eines sei auch klar: „Das Screening ersetzt die bisherige Vorsorgeuntersuchung nicht, sondern ergänzt sie nur.“ Man sei zuversichtlich, dass das Gericht die Ausschreibung bald wieder weiterlaufen lasse. Die Verhandlung startet am 25. Jänner.
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