Darf man mit einer Reisegruppe zu einer Corona-Demo fahren?

Darf man mit einer Reisegruppe zu einer Corona-Demo fahren?
Zwei Busse fuhren aus Tirol nach Wien zu einer Anti-Corona-Demo. War das überhaupt erlaubt?

Ist es rechtlich erlaubt, dass Busunternehmen eine Reisegruppe nach Wien (oder sonst irgendwohin) fahren, um dort an einer Demonstration teilzunehmen. Diese Frage stellt sich, nachdem zwei Reisebusse aus Tirol zur Anti-Corona-Demo nach Wien gefahren sind. Zehn Tage später bildete sich just in jenem Ort, von dem die Busse losgefahren sind, ein Corona-Cluster.

Ob ein Zusammenhang zwischen dem Besuch der Demo und dem Cluster besteht, konnten die Tiroler Gesundheitsbehörden nicht bestätigen oder widerlegen. Was allerdings fraglich ist, ob es rechtlich in Ordnung war, diese Reise in dieser Art durchzuführen.

Die einfache Antwort ist ja. Und nein. Ja, eine organisierte Busfahrt zu einer Demonstration ist nicht verboten. Wie der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Bus von der Wirtschaftskammer gegenüber dem KURIER bestätigt, ist dies rechtlich möglich. "Fahrten, die keinem touristischen Zweck dienen, sind weiterhin erlaubt", heißt es aus dem Fachverband.

Aber...

Doch der Teufel steckt im Detail. Denn auch für diese Fahrten sind die gängigen Corona-Hygienemaßnahmen gültig. Und wie der Fachverband der WKO erklärt, lauten diese Regelungen wie folgt:

  • Bei diesen Transporten gilt die „Fahrgemeinschaftsregelung“ - aus diesem Grund dürfen bei der Benützung durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, im Bus in jeder Sitzreihe max. 2 Personen befördert werden.
  • Zusätzlich ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung im Bus zu tragen.
  • Der Busfahrer bzw. der Busunternehmer ist für die Einhaltung dieser Vorschriften im Bus verantwortlich. Eine Nichteinhaltung gilt als Verwaltungsübertretung. Der Busunternehmer kann dafür mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro belegt werden. )

Wie man in dem Video, welches der Busunternehmer selbst auf Facebook geteilt hat, sieht, ist von Abstandhalten oder Maske im Bus nichts zu sehen. Dementsprechend, war die Fahrt grundsätzlich zwar rechtlich in Ordnung, aber eben nicht unter den gegebenen Umständen.

Aus diesem Grund wurden auch, laut Ö1, 350 Anzeigen gegen die Teilnehmer der Fahrt und den Organisator augesprochen.

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