Zahlreiche Beschuldigte hatten im Vorfeld bereits angebliche mangelnde Sachkunde und Befangenheit der Gutachter beklagt. Heinisch war unter anderem im Institut für islamische Studien tätig, Scholz ist Politikwissenschaftlerin.
Letztendlich gab aber ein Fernsehauftritt aus dem Jahr 2017 den Ausschlag gegen die beiden Gutachter.
Im Juli 2017 war Heinisch Gast bei einer Diskussion bei Servus TV zum Thema islamische Kindergärten. Heinisch äußerte sich dabei kritisch und namentlich zu einem nunmehr Beschuldigten: „Der Verein, der diesen Kindergarten betreibt, da ist der Vorsitzende X. (Name der Redaktion bekannt), den kennen Sie persönlich. Er ist wahrscheinlich der einzige Mensch in Österreich, der sich offen dazu bekennt, dass er ein Aktivist bzw. sogar ein Kader der Muslimbruderschaft ist. (...) Die Muslimbruderschaft ist nun einmal eindeutig eine islamistische Organisation, die auch Kontakte zu terroristischen Organisationen hat (...)“
Diese Aussagen lassen laut OLG Zweifel daran entstehen, dass Heinisch als Sachverständiger im Strafverfahren dem Beschuldigten tatsächlich neutral gegenüber eingestellt ist. Der „äußere Anschein von Befangenheit“ sei zu bejahen.
Diese Entscheidung gilt nicht nur im Fall des namentlich genannten Beschuldigten, sondern auch für sämtliche weitere Verdächtige im Rahmen der Ermittlungen. „Das zeigt uns, dass der Rechtsstaat funktioniert“, freut sich Andreas Schweitzer, einer der involvierten Rechtsanwälte.
Heinisch und Scholz äußerten sich auf Social Media. Heinisch nannte die Begründung des Gerichtes „sehr merkwürdig“. Scholz wiederum stellte sich hinter die Aussagen von Heinisch: „Dass es sich bei der Muslimbruderschaft um eine islamistische Organisation mit Kontakten zu terroristischen Organisationen handelt (...) ist wissenschaftlicher Konsens.“ Dass sie für befangen erklärt werde, weil ihr Kollege ein Statement abgegeben hatte, sei bizarr.
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