Causa Ischgl: Tiroler Amtsdirektor als Beschuldigter

Causa Ischgl: Tiroler Amtsdirektor als Beschuldigter
Der höchste Beamte des Landes sah sich von Quarantäne-Ankündigung des Bundeskanzlers überrumpelt.

Am Mittwoch erklärte die Staatsanwaltschaft Innsbruck ihre Ermittlungen rund um die Causa Ischgl für beendet. Der 70 Seiten starke Vorhabensbericht wurde der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt, die den Akt nach einer Prüfung ans Justizministerium weiterleiten wird. Dort fällt letztlich die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise.

Was zum Abschluss der Ermittlungen für eine Überraschung sorgte: Bisher war stets von vier Beschuldigten die Rede - dem Bürgermeister von Ischgl, dem Bezirkshauptmann von Landeck und zwei weiteren Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft. Nun führen die Ermittler aber einen fünften Beschuldigten.

Ehemaliger Büroleiter des Landeshauptmanns

Wie das Profil am Samstag berichtet, handelt es sich dabei um den höchsten Beamten Tirols: Landesamtsdirektor Herbert Forster. Er ist seit 1. Jänner 2019 im Amt und war davor über viele Jahre der Büroleiter von VP-Landeshauptmann Günther Platter.

Forster spielte und spielt im Corona-Krisenmanagement des Landes eine zentrale Rolle. Wie bereits die Ischgl-Kommission aufgezeigt hatte, gab der inzwischen zurückgetretene VP-Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg seinen Zuständigkeitsbereich für das Epidemiegesetz in der Krise an Forster ab.

"Damit wurde die politische Verantwortlichkeit ausgedünnt und der Landesamtsdirektor mit Verantwortung überfrachtet", kritisierte die Kommission diese Vorgangsweise.

Wie das Profil berichtet, wurde Forster in seiner Einvernahme Anfang April dieses Jahres vor allem zum chaotischen Abreisemanagement aus Ischgl befragt. Nach einer Ankündigung von VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer live im Fernsehen übertragenen Pressekonferenz am 13. März 2021 um 14 Uhr über eine sofortige Quarantäne über Ischgl samt dem restlichen Paznauntal sowie den Skiort St. Anton am Arlberg brach Chaos in der Region aus.

Tausende Urlauber flüchteten regelrecht. Die Polizeikontrollen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet bzw. die entsprechenden Verordnungen für die Checks noch nicht fertig.

Forster sagte laut dem Bericht nun aus, er sei von der sofortigen Quarantäne-Verhängung durch Bundeskanzler Kurz überrumpelt worden: "Es war ganz klar nicht so festgelegt, dass die Quarantäne um 14:00 starten soll", zitiert das Magazin aus Ermittlungsakten.

Der Inhalt der Pressekonferenz sei ihm unbekannt gewesen: "Es ist klar, dass der Bundeskanzler mich nicht fragen wird, was er kommunizieren kann." Auch Forsters Anwalt Albert Heiss spielt den Ball nach ganz oben: "Das Justizministerium wird mit dem Vorhabensbericht entscheiden müssen, inwieweit der Bundeskanzler in die Verantwortung eingebunden war", so Albert Heiss zu profil. Mit einer Anklage rechne er nicht.

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