Cannabis-Gesetze mit vielen Lücken und Kuriositäten
Wird ein Konsument mit Cannabis erwischt, stellt sich den Polizisten mittlerweile gleich mehrere Fragen - handelt es sich doch um zahlreiche Graubereiche. So müssen Polizisten klären, ob es sich um den verbotenen Hanf mit dem Rauschmittel THC handelt, was eigentlich nur mit Labormethoden herauszufinden möglich ist. Denn das CBD-Gras ist legal, äußerlich aber nicht zu unterscheiden von der berauschenden Variante.
Marihuana für den Eigenbedarf
Dazu kommt der schwammig formulierte Begriff Eigenbedarf, der von jedem Bundesland anders interpretiert wird - in Oberösterreich kann man wegen eines halben Gramms vor Gericht landen, anderorts werden auch mal zwei oder sogar manchmal fünf nicht einmal protokolliert.
Noch kurioser wird eine Autofahrt - mit CBD-Kosmetikhampf erlaubt, mit berauschender THC-Pflanze verboten. Soweit sogisch, stammt das berauschende THC allerdings aus einem in Deutschland hergestellten und von einem Arzt verschriebenen Dronabinol-Flascherl bleibt man straffrei.
Denn für den medizinischen Gebrauch fangen die nächsten Wirrnisse an. Ärzte dürfen zwar die süchtigmachtigsten Medikamente wie Benzodiazepene problemlos hergeben wie Zuckerl, für Cannabisrezepte ist aber ein hochgesicherter Tresor notwendig - nur für das entsprechende Rezept mit Suchgiftvignette wie bei Heroinsüchtigen.
AGES darf Cannabis anbauen
Denn der berauschende THC-Hanf, darf nur bei der AGES anbaut werden. Dort wird die Zehn-Euro-Pflanze geerntet, nach Deutschland gebracht, syntheethysiert und für 450 Euro wieder zürückgekauft. Bei 15.000 Patienten ein Millionenverlust für das Gesundheitswesen, den man selbst bei der AGES nicht versteht.
Da bei der Bearbeitung allerdings zahlreiche Wirkstoffe verloren gehen, pflanzen viele der Todkranken selbst ihre Pflanzen und Kellern an. Darauf stehen allerdings bis fünf Jahre Haft. Obwohl der Wirkstoff THC eigentlich für die Betroffenen legal ist.
Kommentare