Cannabis: 26-Jähriger kämpft für Recht auf Rausch
Aus seiner Vorliebe macht der Mödlinger Paul Burger kein Geheimnis. Auch nicht vor der Justiz. „Der Antragsteller liebt es, Cannabis zu konsumieren, und bekennt sich dazu“, heißt es im Individualantrag, den Burger mit seinem Rechtsanwalt Helmut Graupner beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat. Und tatsächlich werden sich die Verfassungsrichter mit dem Cannabisverbot intensiv beschäftigen. Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, das Totalverbot für Cannabis innerhalb von acht Wochen zu rechtfertigen.
Ertappt
Der 26-jährige Burger hat seinen Wohnsitz in der Zwischenzeit von Mödling nach Prag verlegt. „Sicher ist sicher“, erklärt er. Auf Besuch der Polizei könne er nach Einbringen seines Antrags verzichten.
Auslöser dafür war nämlich ein Treffen mit der Polizei. Im November 2020 wurde er von zwei Polizisten in zivil erwischt, als er beim Mödlinger Bahnhof einen Joint rauchte. Es folgte eine Anzeige, das Verfahren wurde eingestellt. Dennoch bleibe er polizeilich als Kiffer vorgemerkt, sagt Burger.
„Cannabis ist verboten. Aber auf der Polizeiinspektion konnte man Bier aus einem Automaten kaufen und es stand ein voller Aschenbecher herum“, sagt Burger.
Sein Antrag bezieht sich auf den Eigenkonsum. Oder wie es Anwalt Graupner im Antrag formuliert: „Er möchte Cannabis so konsumieren, wie der Großteil der österreichischen Bevölkerung Alkohol konsumiert: In seiner Freizeit, zum Genuss und zur Entspannung und Regeneration und auch zum Vergnügen. Regelmäßig wiederkehrend, und ohne Kontakt zum kriminellen Milieu.“
„Mit 21 Jahren habe ich realisiert, dass die geltenden Regeln eine Katastrophe sind. Ich engagiere mich seit Jahren öffentlich in der Sache“, erklärt Burger, der auch einen Onlineshop für das nötige „Werkzeug“ für den Cannabiskonsum bzw. Aufzuchtanlagen betreibt.
Zweierlei Maß
„Die Menschen stehen auf den Rausch“, meint Burger. „Egal ob Alkohol, Nikotin, Zucker oder Glücksspiel. Nur bei manchen Drogen fehlt die Akzeptanz.“ Dabei sei Cannabis 2020 auch schon von der UN-Suchtgiftkommission von der Liste der gefährlichen Drogen gestrichen worden.
Das Verbot von Cannabis würde schon jetzt nicht funktionieren, betont Burger. Er wünscht sich daher eine Entkriminalisierung – durch die Strafverfahren würden zudem immense Kosten für den Staat und die Gesellschaft erwachsen.
Und er begründet das mit seinem Recht auf Privatleben, freie Selbstbestimmung und den Gleichheitsgrundsatz. Es sei „die Entscheidung jedes Einzelnen, wie er sein Leben gestaltet und führt bzw. welche Vorlieben er hat“.
Burger sieht „reale Chancen“ beim Verfassungsgerichtshof und hofft auf eine Entscheidung in den kommenden sechs bis acht Monaten.
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