Bundesländer verbieten Takeaway in den Skigebieten

Bundesländer verbieten Takeaway in den Skigebieten
Schärfere Regeln als vom Bund zum Pistenstart geplant, gibt es am Berg für die Gastronomie durch Länderverordnungen.

Am 24. Dezember dürfen Österreichs Skigebiete wieder öffnen. Über die Auflagen für den Betriebsstart gab es bis zuletzt Verwirrung. Salzburgs VP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer hatte bereits am vergangenen Freitag angekündigt, "dass es voraussichtlich keine Hüttenausspeisung, also kein Take-Away geben" wird.

Parteikollegin und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hatte ihm tags darauf widersprochen. Sie erklärte bei einer Pressekonferenz, dass grundsätzlich in Skigebieten für die Gastronomie die gleichen Regeln wie auchin Rest-Österreich gelten. Sie können daher grundsätzlich die Abholung von Speisen und Getränken anbieten.

Eigene Länderverordnungen

Doch die Ski-Bundesländer, die sich untereinander abgestimmt haben, werden genau das nun verbieten, wie ein Sprecher des Landes Tirol dem KURIER am Dienstagnachmittag bestätigte. Dafür werden nun jeweils eigene Verordnungen erlassen. Die Länder nutzen damit ihre Möglichkeit, die vom Bund vorgegebenen Auflagen nachzuschärfen.

In eigenen Verordnungen wird nun geregelt, dass gastronomische Betriebsstätten, die von den Gästen nicht mit einem Auto erreicht werden können, keine Abholung von Speisen und Getränken anbieten dürfen.

Bergrestaurants und Hütten sind damit aus dem Spiel. Bei Lokalen in der Nähe der Talstation schaut es schon wieder anders aus.

Toiletten der Lokale geöffnet

Klarheit bei einem weiteren drängenden Problem hat das Gesundheitsministerium bereits vergangene Woche auf KURIER-Anfrage geschaffen. Das Betretungsverbot von Gäststätten gilt nicht für die WC-Anlagen. Sie dürfen also - etwa im Bergrestaurant - prinzipiell für die Besucher geöffnet werden.

Auf was sich Skifahrer sonst noch einstellen müssen: Gondeln, Kabinen und überdachte Sessellifte dürfen nur die Hälfte der maximal erlaubten Personenkapazität befördern. „Dies gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden“, heißt es in der neuen Covid-19-Verordnung.

Keine FFP2-Maske für Kinder

Die hat sich gegenüber dem Entwurf in einem zuletzt heißt debattierten Punkt geändert. Die Ankündigung, dass in geschlossenen Betriebsmitteln und den Liftstationen eine FFP2-Maske getragen werden muss (in Anstehbereichen im Freien und nicht abgedeckten Aufsteigehilfen reicht normaler Mund-Nasen-Schutz), ließ die Skigebietsbetreiber rotieren. Einziges Zugeständnis: Die Tragepflicht gilt nun erst ab vollendetem 14. Lebensjahr.

Die Liftbetreiber sehen sich im Vergleich zu anderen Verkehrmitteln benachteiligt und kündigen an, die FFP2-Pflicht bekämpfen zu wollen: „Der Fachverband der österreichischen Seilbahnen wird einen Verfassungsjuristen damit beauftragen, dagegen anzukämpfen“, kündigt der Salzburger Branchenvertreter Erich Egger an.

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