AUVA-Übersiedlung: Heißer Tanz um ein Stadtpalais
Aufregung gibt es erneut um den geplanten Umzug der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in ein angemietetes Haus des Fonds der Wiener Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz.
Die SPÖ vermutet, dass die AUVA damit die Wirtschaftskammer sponsere, weil der Fonds unter der Kontrolle der Wirtschaftskammer stehe. Zudem meint der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Rudolf Silvan, dass es bei der Planung der Übersiedlung nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Aus diesem Grund hat Silvan eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht: „Ich hoffe, dass ermittelt wird.“
Die AUVA kontert den Vorwurf des WKO-Sponsorings.
„Der Fonds der Wiener Kaufmannschaft ist Eigentümer der Liegenschaft am Schwarzenbergplatz, nicht, wie oftmals behauptet, die Wirtschaftskammer. Mit den Mieterträgen finanziert der Fonds den Betrieb seiner Sozial- und Bildungseinrichtungen und erfüllt damit seinen gemeinnützigen Stiftungszweck“, so die AUVA.
Wie bekannt, plant die Versicherungsanstalt ihre Hauptstelle in der Adalbert-Stifter-Straße und die Wiener Landesstelle in der Webergasse (beide im 20. Bezirk) an einem neuen Standort zu vereinen.„Grundsätzlich ein wirtschaftlich vernünftiges Vorgehen“, sagt Silvan und ergänzt: „Allerdings nicht, wenn man bedenkt, in welchem Zustand die aktuellen AUVA-Gebäude sind. Es wurden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und die Gebäude sind wirklich in einem sehr guten Zustand.“
Prüfung
Interessant findet Silvan, dass einige der Argumente, warum die Wiener Wirtschaftskammer aus dem Gebäude ausgezogen ist, jenes war, dass „das Haus am Schwarzenbergplatz über 100 Jahre alt ist, dass es nicht barrierefrei und schwer instandzuhalten ist.“
Was Silvan nicht versteht: „Die AUVA argumentiert jetzt plötzlich, dass das alte Gebäude am Schwarzenbergplatz viel besser wäre als die beiden aktuellen Gebäude im 20. Bezirk.“
Die AUVA versucht zu beruhigen. Denn fix ist ein Umzug zum Schwarzenbergplatz noch nicht: „Im Juli erteilte der Verwaltungsrat in einem Grundsatzbeschluss den Auftrag, alle notwendigen Schritte zur Übersiedlung zu prüfen und die notwendigen Grundlagen zu erstellen. In weiterer Folge werden die Ergebnisse und die erarbeiteten Unterlagen dem Verwaltungsrat und der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Erst wenn diese beiden Instanzen positiv entschieden haben, wird der Umzug auch tatsächlich eingeleitet.“
Zwischenlösung
Eine Entscheidung ist allerdings dringend notwendig. Denn der Neubau eines Hauptsitzes ist nach einer Voruntersuchung quasi fixiert: „Diese kam zum Ergebnis, dass die beste Variante die Neuerrichtung an einem neuen Standort bei gleichzeitiger Verwertung der beiden bisherigen Standorte ist. Bis dahin ist eine Zwischenlösung notwendig.“
Lücken in der Argumentation findet Silvan in der geplanten Zusammenführung an einem Standort: „Denn ein Teil der AUVA soll im Lorenz-Böhler-Krankenhaus Platz finden. Also teilt man ja wieder die Mitarbeiter auf zwei Standorte auf.“
Wie die AUVA erklärt, ist das zwar faktisch richtig, dennoch werden Synergien genutzt: „Die zurzeit räumlich, auf drei Standorte verteilten Präventionsbereiche der Landesstelle Wien und der Hauptstelle sollen am derzeitigen Bürostandort des Präventionszentrums der AUVA in der Pasettistraße zusammengeführt werden.“
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