Ausgangsbeschränkungen: Die meisten Anzeigen gibt es in Wien
Manchmal ist es besser, sich mit eigenen Augen ein Bild der Lage zu machen. Deshalb unternahm Mario Nemetz, Polizeisprecher in Kärnten, in der Nacht auf Mittwoch einen Spaziergang durch die Klagenfurter Innenstadt. Was er sah, waren leer gefegte Gassen, nur ein Mann mit seinem Hund drehte einsam seine Runden. Kein Grund zum Einschreiten, denn das Gassigehen ist natürlich auch weiterhin erlaubt.
Ausnahmen
Seit 3. November gelten in Österreich neue, deutlich verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Herzstück ist dabei eine Ausgangsbeschränkung, die von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt. Freilich gibt es Ausnahmen, wie etwa berufliche Gründe oder die Erfüllung familiärer Pflichten. Ein Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung zählt ebenfalls dazu.
Zumindest in der ersten Nacht mit der vollen Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen haben sich die meisten Bürger auch an die Vorgaben gehalten. So herrschte in Vorarlberg, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten und dem Burgenland die vorgeschriebene tote Hose – nur in Wien, Salzburg und Tirol gab es Beanstandungen. Insgesamt zählte das Innenministerium 28 Anzeigen, auf die Bundeshauptstadt entfielen davon 17. „Aus unserer Sicht haben sich die Menschen bisher vorbildlich an die Verordnung gehalten“, betont ein Polizist.
Spannend ist nun die Frage, ob die Verordnung überhaupt halten wird. Denn zwei Jus-Studentinnen bringen die im jetzigen Corona-Lockdown geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof. In ihrem Antrag fordern sie die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober erlassenen Verordnung. Sie machen von Anwälten und Verfassungsrechtlern kritisch angemerkte Gründe geltend: Grundrechte würden ungerechtfertigt verletzt, die Ausgangssperre sei nicht gesetzlich gedeckt, die Ausnahmen unklar.
Grundrechte
Laut Covid-19-Maßnahmengesetz seien Ausgangssperren nur als Ultima Ratio vorgesehen. Es hätte derzeit aber noch andere Möglichkeiten gegeben, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern – etwa den Kundenbetrieb von Gewerbebetrieben einzustellen. Also sei die gesetzliche Ermächtigung überschritten worden.
Damit sei der Eingriff in die Grundrechte auf persönliche Freiheit bzw. Freizügigkeit nicht gerechtfertigt, wird in dem Antrag argumentiert. Außerdem hätte der Verordnungsgeber laut Gesetz zwar das Verlassen privater Wohnbereiche einschränken, nicht aber das Verlassen des bzw. Verweilen außerhalb des „eigenen“ Wohnbereichs verbieten dürfen. Damit würde die laut Gesetz mögliche „Ausgangsregelung“ zu einem „echten ‚Ausgangsverbot‘ im Sinne eines Hausarrests“ verschärft, bringen die Studentinnen vor.
Strafen
Unterdessen wurden in Wien die neuen Strafsätze für Corona-Vergehen festgesetzt. Klar ist: Verstöße können teuer werden. Für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem Meter wird eine Strafe von 100 Euro eingehoben. Für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes werden 50 Euro fällig.
Maximalstrafe
Wiederholungstäter müssen noch tiefer in die Tasche greifen, die Maximalstrafe beträgt bis zu 500 Euro. Wird der Abstand in Fahrgemeinschaften oder Taxis nicht eingehalten (wenn etwa drei Personen statt zwei in einer Sitzreihe Platz nehmen), werden ebenfalls 100 Euro fällig. Wer Quarantäneanordnungen ignoriert, muss mindestens 150 Euro zahlen, Verletzungen der aktuell geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen kosten genau so viel.
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