Ausgangsbeschränkung in Tirol: Wie die Innsbrucker sie umsetzen
Der Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat in Tirol eine der gravierendsten öffentlichen Maßnahmen der Geschichte zur Folge: Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte in einer Erklärung an, eine "Verkehrsbeschränkung" zu verordnen, also eine Ausgangsbeschränkung. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von "De-facto-Ausgangssperre" zu lesen. Ausnahmen seien nur Notfälle oder wenn die Menschen Lebensmittel und Medikamente einkaufen bzw. zur Arbeit müssten. In Innsbruck setzen die Menschen jene Verschärfung aktuell großteils bereits um - zur Gänze eingehalten werden sie zur Zeit aber noch nicht, wie unser Lokalaugenschein zeigt.
Ausgangsbeschränkung in Tirol: Innsbruck (fast) leer
Die "Verkehrsbeschränkung" aller Personen, die sich in Tirol aufhalten, gelte vorerst für eine Woche, so der Landeshauptmann. "Ohne einen triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen", betonte Platter.
Ausgangsbeschränkung in Tirol: Wer darf raus, wer nicht?
Als Ausnahmen führte der Landeschef "beruflich notwendige Gründe, medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort und wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt" an. Die Menschen dürften nur noch in Ausnahmefällen das eigene Haus verlassen. "Es ist aber erlaubt, einkaufen zu gehen, Besorgungen bei der Apotheke zu machen, Geld vom Geldautomaten abzuheben, zum Arzt zu gehen oder den Hund auszuführen", sagte er.
Zudem sei der Weg vom Arbeitsplatz und zurück nicht von der Sperre umfasst. Allerdings seien die Menschen angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Auch Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Behinderten blieben erlaubt. Auch Besorgungen für Menschen, die ihre Wohnungen nicht mehr verlassen können oder sollen, seien weiter erlaubt.
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