Aufgedeckt: Millionenbetrug mit Obst
In heimischen Supermärkten wurden über Jahre hinweg bekannte Apfelsorten und Marillen als österreichische Ware mit dem AMA-Gütesiegel verkauft. In Wahrheit handelte es sich aber um billiges Obst aus Osteuropa. Die Finanzpolizei konnte zwei Obstbauern den Betrug nachweisen, der Gesamtschaden (inklusive Schaden für die Finanz) beträgt rund zehn Millionen Euro.
Ein niederösterreichischer Familienbetrieb im Obst- und Gemüsehandel kaufte in Summe rund 457 Tonnen Äpfel in Tschechien ein. Diese wurden in weiterer Folge als österreichische „Golden Delicious“, „Braeburn“ und „Gala“ weiterverkauft.
Durch den Einkauf der wesentlich günstigeren tschechischen Äpfel schuf sich der Betrieb – verglichen mit anderen, seriösen Unternehmern – einen wesentlichen Vorteil in der Preisgestaltung gegenüber seinen Abnehmern. Der Betrieb versorgt nicht nur Hotellerie und Gastronomie (darunter Haubenlokale) mit Obst und Gemüse, sondern beliefert auch die Landeskliniken und Landespflegeheime, heißt es im Finanzministerium.
Um das ausländische Obst als österreichische Äpfel an andere heimische Obstbauern weiterzuverkaufen, wurden zwei unbeteiligten Landwirten unter dem Vorwand einer Geschäftsanbahnung deren AMA-G.A.P.-Nummern entlockt. Mit dieser Zertifizierung, dem „AMA-Gütesiegel“ der Landwirtschaft, sollte eine österreichische Herkunft der Äpfel vorgetäuscht werden.
Der Betrieb war tatsächlich aber zu keinem Zeitpunkt Lizenznehmer bei der AMA-Marketing, was für die Verwendung des Gütesiegels jedoch Voraussetzung wäre.
Die Fakturierung aller tschechischen Äpfel erfolgte als Verkauf österreichischer Äpfel innerbetrieblich an eine der HandelsgmbH zugehörige weitere Firma. So sollte die tatsächliche Herkunft Tschechien zusätzlich verschleiert werden. Darüber hinaus stellte der niederösterreichische Großhändler Scheinrechnungen ehemaliger Lieferanten über Apfelkäufe ohne deren Wissen an sich selbst aus und löste die entsprechenden Schecks bei der Bank ein. Die Betroffenen hatten zum Teil allerdings schon seit Jahren keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr mit dem Händler.
Durch die Differenz entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 335.495 Euro. Eine Betriebsprüfung des Finanzamtes ergab außerdem eine Nachforderung von 252.000 Euro. Vor wenigen Tagen wurde der Geschäftsführer am Landesgericht Krems zu 13 Monaten bedingt verurteilt.
Wortbrüchig
Im zweiten Fall hat ein steirischer Obstbauer insgesamt rund 155 Tonnen Marillen in Ungarn eingekauft und mit eigenen Etiketten mit dem Vermerk „Herkunftsland Österreich“ versehen. Seinen Abnehmern – darunter ein Gastronomie-Großhändler – verkaufte er das ungarische Obst als österreichische Ware.
Um die Kontrollen des Marktamtes zu täuschen, schlug er einem niederösterreichischen Obstbauern ein Geschäft vor: Der Kollege fertigte ihm Lieferscheine für die Marillenmengen in Höhe des ungarischen Einkaufs aus. Als Gegenleistung stellte der Steirer für Äpfel des Niederösterreichers, die er ihm abkaufen wollte, einen überhöhten Preis in Aussicht. Doch selbst diesem Komplizen gegenüber wurde der steirische Obstbauer wortbrüchig – der angekündigte Apfelkauf fand nie statt.
Marillen hätte er nicht liefern können – er hatte durch den Frost einen nahezu 100-prozentigen Ernteausfall zu beklagen. Dafür wurden Entschädigungszahlungen aus der Frostschadenversicherung und dem Katastrophenfonds ausgeschüttet. Der steirische Obstbauer wurde bereits wegen schweren Betrugs zu sechs Monaten bedingt verurteilt.
Unabhängig von den finanzpolizeilichen Ermittlungen konnte auch die Steuerfahndung dem Steirer wegen Vorsteuerbetruges das Handwerk legen. Er hatte als angeblich Bevollmächtigter für 48 ausländische Unternehmen Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer beim Finanzamt eingereicht. Die Steuerfahnder entdeckten allerdings im Zuge ihrer Ermittlungen, dass der Obstbauer sämtliche vorgelegte Vollmachten der ausländischen Unternehmen gefälscht hatte.
Auch die Rechnungen von Landwirten, die angeblich Äpfel nach Moldawien, Rumänien, Bosnien und Kroatien verkauft hatten, sollen von ihm selbst fingiert worden sein, so der Vorwurf. Die Steuerfahndung ermisst den durch den Vorsteuerbetrug entstandenen Schaden mit neun Millionen Euro und hat wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs Anzeige erstattet.
„Der Betrug an den Abnehmern und in weiterer Folge am Endkunden, die Diskreditierung heimischer Lebensmittelproduzenten, der Steuerbetrug mit Abgabenhinterziehung bzw. -verkürzung und Abgabenhehlerei sind an Unverfrorenheit kaum zu überbieten“, meint Finanzminister Gernot Blümel. „Wer sich unlauteren Vorteil verschafft, konterkariert die Steuergerechtigkeit.“
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