Die Finanzpolizei ist zuständig für die Überprüfung von gleich 16 Gesetzen – das geht in der Folge vom organisierten Sozialbetrug bis zur Kontrolle von Autolenkern, die ihre Fahrzeuge illegal im Ausland anmelden (um Steuer und Versicherungen zu sparen). Auch der Schmuggel von Tabak und Zigaretten oder die Kontrolle der Arbeitsbedingungen von Lkw-Chauffeuren gehören zu ihren Aufgaben.
Im Vorjahr wurden allein im Glücksspielbereich Geldstrafen in der Höhe von 18,3 Millionen Euro beantragt. Insgesamt ist die Behörde für den Staat ein Geldbringer, die Ausgaben für Gehälter sind niedriger als die Einnahmen aus den Strafen.
Geprüft wird allerdings auch, ob Personen illegal beschäftigt werden – beispielsweise auf Baustellen oder in Lokalen. Prinzipiell soll die Behörde einen möglichen Betrug schon weit früher bekämpfen als dies etwa die Justiz mit langen Prozessen bewerkstelligen kann.
Finanzpolizisten sind immer unbewaffnet und müssen eine zweijährige Ausbildung durchlaufen. Die Grundausbildung hat „eine allgemeine, abgabenrechtlich orientierten Ausbildung für Mitarbeiter der Finanzämter“ zum Inhalt (und endet mit einer Prüfung). Im Anschluss an die Grundausbildung erfolgt die Funktionsausbildung: Hier geht es um die speziell für den finanzpolizeilichen Dienst erforderlichen Kenntnisse.
Den Kampf gegen die Schattenwirtschaft präsentiert die Finanzpolizei auch durchaus medial offensiv. Auf ATV gibt es eine ganze Serie mit den Finanzpolizisten im Einsatz, verschiedene Medien (wie der KURIER) sind auf Einsätzen durchaus gern gesehene Begleiter. Auch die Chefs der Einheiten, Wilfried Lehner (bundesweit) und Franz Kurz (Wien) erklären dabei gerne die Arbeit der Behörde.
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