Ministerium stoppt Prostitutionserlaubnis in letzter Minute
UPDATE UM 22 UHR: Doch keine Öffnung der Prostitution
Mit dem Stichtag 1. Mai dürfen alle Dienstleister wieder ihre Pforten öffnen. Doch damit sind nicht nur Friseur- oder Kosmetikbetriebe gemeint, sondern das betrifft eigentlich auch das Rotlicht. Denn die Prostituierten sind rein rechtlich gesehen Dienstleister, vergleichbar mit seriösen Masseuren und Masseusen. Selbst das älteste Gewerbe war offenbar überrascht, wälzt dieses doch derzeit gar keine großen Aufsperrpläne, wie man hört.
Öffnung abgeblasen
Noch am Donnerstagnachmittag sah es so aus, dass alle Covid-Beschränkungen im Rotlicht fallen. Auch aus Polizeikreisen hieß es gegenüber dem KURIER, dass es derzeit keine rechtliche Handhabe gegen eine Öffnung gibt.
Doch das sorgte in Zeiten von Corona eher für Kopfschütteln bei den Ermittlern, kann doch gerade in diesem Bereich eine neuerliche Ausbreitung am wenigsten verhindert werden. Apres-Ski in Ischgl sei dagegen ein Kindergeburtstag.
Während des Lockdowns waren natürlich Laufhäuser und andere Etablissements geschlossen. Wie berichtet, musste bei sechs Lokalen in Wien allerdings die Polizei nachhelfen. Glaubt man Einträgen in diversen einschlägigen Foren, dann wurde in manchen Hinterzimmern jedoch in kleinem Rahmen weiter „gearbeitet“.
Wenige Stunden nach Erscheinen des KURIER-Berichts gab es dann doch eine neue Verordnung, in dieser sind nun "Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution" ausgenommen. Die Etablissements dürfen also nun doch nicht öffnen.
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