„Solomütter by Choice“: Kinderwunsch? Nicht erlaubt
Die klassische Kernfamilie ist statistisch gesehen nach wie vor das Hauptmodell hierzulande, also Vater-Mutter-Kind. Geht es nach dem Gesetzgeber, soll das auch so bleiben: Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist in Österreich nur für Ehepaare und Personen in eingetragenen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften möglich. Der entsprechende Paragraph im Fortpflanzungsmedizingesetz stammt aus den 1990ern und wurde seitdem nicht geändert.
Doch was, wenn eine Frau ein bestimmtes Alter erreicht, keinen Partner hat, aber Mutter werden möchte? Dann muss sie sich Alternativen überlegen – oder den Weg ins Ausland machen, beispielsweise nach Dänemark, Frankreich, Griechenland, Spanien oder Deutschland, wo die Gesetzeslage eine andere ist.
Eine Kinderwunschbehandlung umfasst medizinische Methoden, die Paaren bei unerfülltem Kinderwunsch helfen.
Zu den gängigsten Schritten zählen die hormonelle Stimulation, die Eizellentnahme und die Befruchtung im Labor, etwa per IVF (In-vitro-Fertilisation) oder ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion), bevor der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wird.
Für den Kinderwunsch ins Ausland
So war es auch für Astrid Wödl. Sie hat sich bewusst dazu entschieden, Solomutter zu werden, sprich ihr Baby ohne einen Partner zu bekommen. Ihr kleiner Sohn ist im Dezember vergangenen Jahres zur Welt gekommen, mithilfe von Kinderwunschbehandlungen. Diese ließ Wödl in Deutschland durchführen – denn in Österreich sind sie ihr als alleinstehende Frau nicht erlaubt.
„Ich war Mitte 30, als meine langjährige Beziehung in die Brüche gegangen ist. Mein Kinderwunsch war aber da, und ich wusste, ich kann mir damit nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Also habe ich begonnen zu recherchieren, zunächst zu alternativen Familienformen. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass es in Deutschland möglich ist, sich auch als alleinstehende Frau behandeln zu lassen. Ich habe einen unverbindlichen Beratungstermin gebucht, auf den ich aber natürlich einige Zeit warten musste. In dieser Wartezeit hat sich für mich herauskristallisiert, dass das der Weg ist, den ich gehen möchte.“
Die Erfüllung des Kinderwunsches über medizinische Behandlungen ist schon per se alles andere als einfach. Wödl durchlief das Prozedere alleine, hinzu kam das mehrfache Pendeln nach Deutschland: „Ich hatte drei Voruntersuchungen, Kontroll-Ultraschalltermine und dann die Inseminations-Versuche. Ich war insgesamt etwa zehn Mal in München.“
Die Strapazen des langen Weges in die Klinik hätte sie sich gerne erspart. „Einmal hatte ich einen sehr frühen Termin dort, aber die Züge sind ausgefallen. Also bin ich um zwei Uhr in der Nacht mit dem Flixbus vom Bahnhof nach München gefahren, damit ich meine Untersuchung dort wahrnehmen konnte.“
Astrid Wödl mit ihrem Sohn. "Er war von Anfang an ein sehr ruhiges, entspanntes Kerlchen, da hab ich großes Glück."
Kein IVF-Fonds für alleinstehende Frauen
Hinzu kommen die großen finanzielle Belastungen. In Österreich besteht für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bereits seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds zu erhalten. Bis zu 70 Prozent der Behandlungskosten werden dabei übernommen. Für alleinstehende Frauen, die sich im Ausland behandeln lassen müssen, fällt diese Option weg.
Auch Astrid Wödl musste alles aus eigener Tasche bezahlen. Rund 12.000 Euro waren es in etwa, bis sich ihr Traum vom Baby erfüllt hat. "Und das ist unter Solomamas noch wenig. Es gibt andere, die sind gerade bei 40.000 Euro und mehr. Ich glaube, ein Spitzenwert waren sogar 60.000 Euro. Also da reden wir von wirklich hohen Geldsummen."
Solomütter kämpfen für Gesetzesänderung
Kinderwunschbehandlungen waren in Österreich lange Zeit nur heterosexuellen Paaren erlaubt, seit 2015 sind sie auch für queere Paare möglich. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) musste den Weg dafür ebnen.
Gleiches will die Initiative "Solomütter by Choice" nun für Single-Frauen erreichen: Gemeinsam mit 19 anderen Betroffenen und zwei Ärzt:innen hat Astrid Wödl im vergangenen Oktober einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestehende Gesetz eingebracht.
An den VfGH appellierten die Antragstellerinnen, "das diskriminierende Gesetz an die Realität anzupassen". "Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, diskriminiert alleinstehende Frauen und ist lediglich Ausdruck eines längst überkommenen, paternalistischen Blicks auf die Gesellschaft“, formuliert es Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der die Antragstellerinnen im Verfahren vor dem VfGH vertritt.
Geburtentief in Österreich
Die Entscheidung des VfGH ist noch ausständig, Astrid Wödl und ihre Mitstreiterinnen hoffen, dass noch in diesem Herbst Bewegung in die Sache kommt. "Das Social Egg Freezing wurde ja auch im Vorjahr in Österreich erlaubt und ist hierzulande ab 2027 möglich. Das hat uns natürlich nochmal sehr motiviert."
Der Novelle hinsichtlich des Social Egg Freezings sieht auch Andreas Obruca, ärztlicher Leiter des Kinderwunschzentrums an der Wien, als bedeutenden Faktor für eine weitere Anpassung im Fortpflanzungsmedizingesetz. Denn: "Es macht wenig Sinn, alleinstehenden Frauen zu erlauben, ihre Eizellen für später einfrieren zu können, ihnen dann aber Kinderwunschbehandlungen zu verwehren."
Stichwort Geburtentief: Mit dem bestehenden Gesetz könne man "keine zukunftsorientierte Politik machen", sagt Arzt Andreas Obruca.
Hinzu kommt, dass Österreich aktuell bei einem historischen Geburtentief von 1,3 Kindern pro Frau liegt. Dennoch muss Obruca per Gesetz Single-Frauen, die sich in seiner Klinik einer Kinderwunschbehandlung unterziehen wollen, ablehnen. Zehn bis zwölf Anfragen seien das immerhin pro Woche.
Auch Obruca erachtet eine Novellierung des Gesetzes als längst überfällig. "Für die Betroffenen wäre eine rasche Änderung sehr wichtig, da sie immer mehr Zeit verlieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die politischen Parteien ein Familienbild der 70er-Jahre noch weiter öffentlich prolongieren können. Die Realität von Familien ist heute eine andere, und es ist ganz klar, dass auch eine alleinstehende Frau die Entscheidung treffen darf, ein Kind ohne Partner zu bekommen."
Kindeswohl
Das betonen auch Astrid Wödl und die anderen Solomütter by Choice: „Man hört stets das Argument des Kindeswohls, aber man hat das Gefühl, dass die Gesetzgebung der Realität hinterherhinkt. Es gibt viele Einelternfamilien, viele Alleinerziehende, die sich das nicht ausgesucht haben, die völlig unvorbereitet in diese Situation gekommen sind. All diese Kinder haben trotzdem die Chance auf ein normales Leben, auf eine ganz normale Entwicklung.“
Das Wichtigste für Kinder seien stabile Bezugspersonen und ein liebevolles Umfeld, in dem sie aufwachsen können. „Die Vorstellung, dass das zwingend aus einem weiblichen und einem männlichen Elternteil bestehen muss, ist einfach überholt.“
Der KURIER hat die Parteien um Stellungnahmen zum bestehenden Gesetz, das alleinstehenden Frauen Kinderwunschbehandlungen untersagt, gebeten. Das waren die Rückmeldungen:
SPÖ:
"Grundsätzlich stehen wir für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und für das Recht, selbst über den eigenen Körper und die eigene Familienplanung zu entscheiden. Gleichzeitig sind das Fragen, die sehr tief in die persönliche Lebensgestaltung eingreifen. Deshalb braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der echte Wahlfreiheit ermöglicht und Frauen vor gesellschaftlichem, beruflichem oder wirtschaftlichem Druck schützt.
Gerade beim Thema Social Egg Freezing ist das für uns zentral. Es ist völlig nachvollziehbar, wenn Frauen sich die Möglichkeit einer späteren Familiengründung offenhalten möchten. Problematisch wird es dort, wo aus einer persönlichen Entscheidung eine Erwartungshaltung entsteht. (...)
Was die Frage des Zugangs alleinstehender Frauen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung betrifft, ist derzeit eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes anhängig. Diese werden wir abwarten. Danach wird man die notwendigen Anpassungen im Fortpflanzungsmedizingesetz gemeinsam mit der erforderlichen Neuregelung zum Social Egg Freezing betrachten müssen."
FPÖ:
"Wir Freiheitliche sprechen uns klar gegen die Ermöglichung der künstlichen Befruchtung für alleinstehende Frauen aus. Sie sollte weiterhin Paaren vorbehalten sein, etwa dann, wenn die Erfüllung des Kinderwunsches auf ‚natürlichem‘ Wege nicht möglich ist. Kinder brauchen Mutter und Vater. Die Familie darf daher nicht weiter zu einem linkspolitischen Experimentierfeld gemacht werden, sondern muss als das wertgeschätzt werden, was sie ist: Die kleinste und zugleich wichtigste Zelle unserer Gesellschaft“, so FPÖ-Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker.
Die Grünen:
"Die Grünen beantragen eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetz, mit der sie erreichen wollen, dass künftig auch alleinstehende Frauen eine künstliche Befruchtung nutzen können (496/A). Die Regelung, dass eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft zulässig ist, wollen sie dafür aus dem Gesetz streichen. Eine künstliche Befruchtung soll bei alleinstehenden Frauen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr erlaubt werden.
Die Bioethikkommission habe wiederholt empfohlen, die Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für alleinstehende Frauen zu öffnen, führen die Grünen in der Begründung an. Sie halten die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung für ein Grundrecht alleinstehender Frauen. Die 'klassische Familie' aus Vater, Mutter und Kind sei in Österreich längst nicht mehr maßgebend. Zudem sei für die Entwicklung eines Kindes nicht die Zusammensetzung der Familie, sondern die innerfamiliäre Beziehungsqualität entscheidend."
Neos:
"Benachteiligungen von alleinstehenden Frauen bei der künstlichen Befruchtung (IVF) wollen die Neos mit einem Initiativantrag (2443/A) zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes entgegenwirken. Das derzeitige Fortpflanzungsgesetz würde keine Möglichkeiten einer künstlichen Befruchtung für alleinstehende Frauen vorsehen, zeigt Nationalrat Michael Bernhard die Problematik auf. Die restriktive Handhabung, wer künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen könne, schließe alleinstehende Frauen derzeit aus. Berichte würden aber eindeutig zeigen, dass alleinstehende Frauen aus Österreich die Möglichkeiten in Europa nutzen und hierfür auch Reisen nach Spanien, Griechenland oder Dänemark auf sich nehmen würden.
Damit Österreich hier nicht zum Nachzügler werde, müsse die Gesetzgebung an gesellschaftliche Wünsche angepasst werden und in Folge dessen die Bedingung einer Partnerschaft zur Nutzung von medizinisch unterstützter Befruchtung entfallen."
ÖVP:
Die ÖVP hat auf die KURIER-Anfragen nicht reagiert.
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