Abschuss von Wolf ist nun auch in Brüssel Thema

Symbolfoto.
EU-Agrarminister tagen über richtigen Umgang mit dem Raubtier. In Kärnten endet Begutachtungsfrist der Wolfsverordnung bald

In Tirol und Kärnten hat er die Schlagzeilen während der Sommermonate bestimmt: der Wolf. Bauern trieben ihre Tiere früher von den Almen ab, aus streng geschützten Wölfen wurden sogenannte Problemwölfe, die dadurch für den Abschuss freigegeben waren. Und am Ende wurden die Abschussgenehmigungen nicht verlängert und die Angst vor einem Wolfsrudel blieb.

Situation ernst nehmen

Am kommenden Montag beschäftigt der Wolf nun auch Brüssel. Das hochemotionale Thema ist Teil der Tagesordnung der EU-Agrarminister. „Wölfe halten sich nicht an nationale Grenzen: Wir brauchen deshalb eine europäische Lösung, um auch die österreichische Alm- und Weidewirtschaft nachhaltig abzusichern“, sagte Ressortchefin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Gemeinsam mit der Slowakei, Tschechien, Deutschland, Finnland und Rumänien forderte Köstinger die EU-Kommission auf, die Situation ernst zu nehmen, wie das Ministerium mitteilte.

Almen in Gefahr

„Wenn jetzt nicht gehandelt und Problemwölfe entnommen werden, werden die heimischen Almen bald nicht mehr bewirtschaftet werden können“, sprach sich Köstinger für einen Abschuss der Tiere aus. „Die friedliche Koexistenz von Wölfen und Almwirtschaft ist eine Illusion. Wölfe sind Raubtiere, die oft wahllos zuschlagen und Almvieh reißen.“

Aktuell leben nach Behördenangaben in Österreich 30 bis 50 Wölfe – davon zumindest ein bestätigtes Rudel. Laut Zahlen aus dem Ministerium gab es in der gesamten Almsaison 2020 knapp 300 nachgewiesene Risse, heuer wurden bisher bereits rund 500 gezählt.

Streng geschützt

Wölfe sind international allerdings streng geschützt. Die entsprechenden Regelungen finden sich völkerrechtlich in der Berner Konvention und EU-rechtlich in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Wölfe dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschossen werden, etwa wenn besonders aggressive Einzeltiere dem Menschen zu nahe kommen.

Dieser Umstand hat sich im Sommer auch in Kärnten bemerkbar gemacht. Nach Langem hin und her, will man die Wolfsproblematik im kommenden Almenjahr nun mit einer eigenen Wolfsverordnung lösten. Diese erleichtert die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf. Momentan läuft die Begutachtungsfrist. Anfang Dezember wird mit einem Beschluss vonseiten der Landesregierung gerechnet.

Kein Wolf erlegt

Was war im Detail passiert? Nach zahlreichen Wolfsrissen wurden in Kärnten im Herbst mehrere Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt – diese liefen aber bis Ende Oktober aus, ohne dass ein Tier erlegt wurde.

In der neuen Wolfverordnung wird nun grundlegend zwischen „Risikowölfen und Schadwölfen“ unterschieden. Als Risikowölfe gelten demnach solche, die „mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage“ auftauchen. Bringt eine Vergrämung nichts, soll ein solcher Risikowolf geschossen werden dürfen. Das gilt auch für Wölfe, die „sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten“ angreifen.

Risiko- und Schadwölfe

Die Regelungen für „Schadwölfe“ zielen auf bewirtschaftete Almen ab, auf denen besonders viele Nutztiere gerissen werden. Ein Abschuss soll etwa dann erfolgen dürfen, wenn ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat, beziehungsweise 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten tötet oder verletzt.

Diese klare Unterscheidung soll die langwierigen Verfahren über Wolfsabschüsse verkürzen und eine Bejagung erleichtern.

Kommentare