Es gab zwei Tote und zehn Verletzte. Beispiele sind der Brand auf einem Kabinenschiff, ein Schubverband, der fast versunken wäre, ein gestrandetes Tankschiff oder ein Ölunfall in der Lobau. 2018 gab es 29 Vorfälle, wieder ein Brand auf einem Kabinenschiff (sieben Personen mussten ins Spital) und den Unfall eines Heeresboots in Hainburg, bei dem zwei junge Frauen reanimiert werden mussten).
Und das sind nur die schweren Bootsunfälle auf den Flüssen, denn jene auf Seen werden gar nicht mitgerechnet.
Die Zahl der eingeleiteten Sicherheitsuntersuchungen der Untersuchungsstelle (SUB) ist jedenfalls: null.
„Die Untersuchungsstelle ist für den Bereich Schifffahrt in der gegenwärtigen Organisation zwecklos“, meint ein Fachmann aus der Logistikbranche. Auch Krisper übt Kritik: „Wir haben es hier mit einer Untersuchungsstelle zu tun, die nicht untersucht, sondern sich selbst durch Intransparenz, Untätigkeit und bis hin zu mutmaßlichen Vertuschungsaktionen in die Medien bringt. Leonore Gewessler als zuständige Ressortchefin muss hier endlich aufräumen und dafür sorgen, dass die Stelle ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt.“
Bettina Bogner, Leiterin der Untersuchungsstelle, betont in einer schriftlichen Stellungnahme: „Es haben sich keine Vorfälle ereignet, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen untersuchungspflichtig waren. Es wurden dennoch in einigen Fällen Erhebungen durchgeführt, nach Abwägung der festgestellten Erkenntnisse aber keine Sicherheitsuntersuchungen eingeleitet.“ Und zum Unfall in der Wachau meint Bogner: „Das Stellungnahmeverfahren ist abgeschlossen und derzeit werden die eingetroffenen Stellungnahmen überprüft. Ein Abschluss der Untersuchung wird bis Ende des Jahres stattfinden.“
Insider berichten auch davon, dass es kaum geeignete Sachverständige im Bereich Schiffsunfälle gebe. Bogner sieht hier keine Probleme, die irgendeinen Einfluss auf die Untersuchungen haben.
Auf die Frage, warum keine Unfälle auf Seen untersucht werden, meint sie: „Die rechtliche Grundlage bezieht sich im Bereich der Zuständigkeit der SUB auf Wasserstraßen gemäß Paragraf 15 SchFG (Schifffahrtsgesetz, Anm.).“
Und auch bei Bootsunfällen des Heeres sei man nicht zuständig: „Gemäß UUG 2005 (Unfalluntersuchungsgesetz, Anm.) werden Vorfälle mit Fahrzeugen des Österreichischen Bundesheeres nicht untersucht, sofern diese durch militärische Untersuchungskommissionen untersucht werden.“
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