4.000 Polizisten im Einsatz: Was zu Silvester erlaubt ist - und was nicht
Lockdown statt Party, Ausgangssperre statt Feuerwerk, Babyelefant statt Gedränge am Silvesterpfad – die Feier zum Ende des Jahres wird nicht wie gewohnt.
Anders als zunächst angekündigt, gelten die Ausnahmen vom Lockdown nicht für den 31. Dezember. Öffentliche Feiern wurden abgesagt, Versammlungen sind nicht gestattet. Nächtliche Spaziergänge sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, dem Lebenspartner, engen Familienangehörigen oder einzelnen Bezugspersonen erlaubt.
4.000 Polizisten werden österreichweit im Einsatz sein, um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, teilt das Innenministerium mit. Auch die Wiener Polizei kündigt einen erhöhten Streifendienst und starke Präsenz an.
Ausgangssperre
Auch zu Silvester gilt, dass der Wohnraum nur zur Abwendung von Gefahr, zur Deckung der Grundbedürfnisse, zu beruflichen Zwecken, zur Erholung und für Behördengänge verlassen werden darf
Treffen
Verabredungen sind mit Lebenspartnern, Familienmitgliedern und einzelnen Bezugspersonen zulässig, wobei auf der einen Seite nur ein Haushalt und auf der anderen Seite nur eine Person sein darf
Feuerwerke
Wie auch in anderen Jahren gilt in Ortsgebieten ein Feuerwerksverbot (abgesehen Feuerwerken der Kategorie F1). Bürgermeister können von dieser Regel eine Ausnahme machen, heuer taten das die wenigsten
Keine Partys in der Wohnung
Ein Problem bleiben Partys in privaten Haushalten. „Da wir damit rechnen, dass sich die Menschen weitestgehend an die Maßnahmen halten und der öffentliche Raum somit leer bleibt, wird sich das Einsatzgeschehen mehr in den Privatbereich verlagern“, sagt etwa ein Sprecher der Wiener Polizei. Kontrollen der Covid-Maßnahmenverordnung sind dort aber nicht vorgesehen.
Die Polizei kann also nicht an Wohnungstüren klopfen und nachsehen, wer mit wem feiert. Sollte die Polizei aber Kenntnis von einer großen Feier bekommen – weil sie etwa einem Streifenpolizisten auffällt oder Nachbarn sich beschweren – so müssen die Beamten „mit allen rechtlich möglichen Mitteln versuchen, die Situation zu klären und zu bewerten“, heißt es von der Polizei.
So können etwa Vertreter der Gesundheitsbehörden hinzugezogen werden, die die Auflösung von Feiern auch im privaten Bereich anordnen können. Zudem können Polizisten auch auf Verdacht Anzeigen ausstellen, die danach aber beeinsprucht werden könnten.
Auf Böller verzichten
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appelliert deshalb vor allem an die Eigenverantwortung: „Das Jahr 2020 hat an uns alle besondere und außergewöhnliche Anforderungen gestellt. Lassen wir es daher besonnen und überlegt ausklingen“, sagt er. Man solle dieses Jahr auch auf Feuerwerke verzichten, um Spitäler nicht durch zusätzliche Verletzte zu belasten.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern (ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1) ist in Ortsgebieten ohnehin verboten. Viele Bürgermeister haben heuer auf ihr Recht, zu Silvester Ausnahmen zu machen, verzichtet.
Die Polizei werde darauf ein besonderes Augenmerk legen, heißt es aus dem Innenministerium. Im Falle einer Anzeige droht eine Strafe von bis zu 3.600 Euro. Auch außerhalb der Ortsgebiete solle man aber Zurückhaltung üben, betonen der Innenminister und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl.
Verkauf läuft gut
Ob sich die Österreicher daran halten werden, ist anhand der Verkaufszahlen schwer vorauszusagen. Die niederösterreichische Polizei meldet bisher nur zwei Aufgriffe an der tschechischen Grenze – auch dort haben die meisten Stände geschlossen.
Hofer bemerkt beim Verkauf hingegen „keinen spürbaren Unterschied“ zu den Vorjahren, und bei Penny-Markt spricht man davon, dass der Feuerwerksverkauf „gut angenommen“ werde. Alle anderen Einzelhandelsketten verzichteten heuer auf die Knaller in ihrem Sortiment.
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