30-Jährige im Pinzgau getötet: Mordanklage gegen Ehemann

30-Jährige im Pinzgau getötet: Mordanklage gegen Ehemann
Ein 42-Jähriger soll die getrennt lebende Frau mit drei Messerstichen getötet haben. Laut Gutachten liegt eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit vor.

Knapp ein halbes Jahr nach der Tötung einer 30-jährigen Frau in der Salzburger Gemeinde Piesendorf hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt Mordanklage gegen den heute 42-jährigen Mann des Opfers erhoben. Dieser soll heuer am 13. Mai in seinem Gasthaus die von ihm in Trennung lebende Frau gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Gegen ihn bestand ein Betretungs- und Annäherungsverbot, dessen Antrag die 30-Jährige aber am Tag vor der Tat zurückzog.

Das Paar, das im Pinzgau mehrere Gastronomiebetrieb führte, hatte sich im Jänner 2022 getrennt. Als Gründe führte die Staatsanwaltschaft in der Anklage unter anderem berufliche Überlastung, einen unerfüllten Wunsch nach einem zweiten Kind - die gemeinsame Tochter ist heute sieben Jahre alt - und „massive Eifersucht“ an.

„Besitzergreifendes Verhalten“ und „steigernde Aggression“ des Mannes hätten dann dazu geführt, dass die 30-Jährige Anzeige erstattete und seither ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung anhängig ist. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn ausgesprochen. Am 12. Mai zog die Frau aber diesen Antrag zurück, nachdem ihr der Mann mitgeteilt hatte, dass er eine neue Beziehung eingegangen sei.

Mann stellte sich

Am nächsten Tag überredete er seine Noch-Frau, in eines der von ihm gepachteten Gasthäuser zu kommen. Dort entstand eine heftige Auseinandersetzung, bei der er die Frau laut Anklage heftig gewürgt und mit drei Messerstichen getötet hat. Das Opfer starb an Verblutung. Der Mann verließ das Wirtshaus und versteckte sich anschließend. Seine Mutter fand wenig später die tote Schwiegertochter. Am Folgetag stellte sich der Angeklagte. Vor der Polizei gestand er die Tat grundsätzlich und nannte als Motiv Beleidigungen und Kränkungen durch seine Frau. Eine Gerichtssachverständige stellte fest, dass beim Angeklagten die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgehoben gewesen sei.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Franz Essl, sagte gegenüber der APA zur Anklage, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Tötung, also Mord handle. Es habe sich ein Kampf entwickelt, „der leider mit Totschlag endete“, so Essl. Auch er verwies auf die eingeschränkte „Handlungs- und damit Zurechnungsfähigkeit“ seines Mandanten. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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