Tauglichkeitstest für Hundehalter in Oberösterreich

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Neues Gesetz. Verschärfung des Hundehaltegesetzes nach tödlicher Bissattacke nimmt Formen an

Es passiert immer am Montag. Anfang Oktober wird in Naarn (Bezirk Perg) eine 60-jährige Joggerin von einem American Stafford attackiert und getötet, Anfang November eine 55-Jährige in Eidenberg (Bezirk Urfahr Umgebung), ebenfalls beim Joggen, von einem Schäferhund schwer verletzt. 

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Beide Hunde waren in anderen Bezirken bereits auffällig geworden. Schon der erste Vorfall hat das Land Oberösterreich dazu bewogen, rasch eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes in die Wege zu leiten. Die Änderungen sind jetzt so tiefgreifend, dass das Gesetz wohl neu erlassen werden wird.

40/20-Regelung mit Rasseliste ergänzt

Ein Eckpunkt des Vorschlags des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ): Für Hunde, die größer als 40 Zentimeter werden und mehr als 20 Kilo wiegen, werden die Anforderungen an die sogenannte „Sachkundeausbildung“ erhöht. 

Halter solcher Rassen müssen einen „Alltagstauglichkeitstest“ absolvieren. Sprich: Der jeweilige Halter muss mit seinem Hund vor einem Ausbildner verschiedene Tests absolvieren – wie reagiert der Hund auf einen Radfahrer oder Jogger, wie auf einen Knall oder andere überraschende Ereignisse. 

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Und es wird geschaut, ob der Halter in der Lage ist, den Hund in jeder Situation zu beherrschen. Schaffen Hund und Herrl oder Frauerl den Test nicht, gilt für das Tier eine Leinen- und Beißkorbpflicht an allen öffentlichen Orten. Und: In diesen Fällen dürften sich eine Halterin oder ein Halter nur mehr mit nur einem Hund im öffentlichen Raum aufhalten.

Die ÖVP will das durch eine Rasseliste ergänzen, bei denen diese Leinen- und Beißkorbpflicht permanent gilt. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Stafford, Dogo Argentino, Pit Bull und Tosa Inu sollen das sein, mit der Möglichkeit, das zu erweitern. 

Da sich Tierschutzexperten gegen diese Regelung aussprechen, will Lindner zumindest die Möglichkeit einräumen, sich „freitesten“ zu können. Sprich: Wer eine noch zu definierende Prüfung ablegt, darf mit diesen Hunden – wo es erlaubt ist – ohne Leine und Beißkorb gehen. 

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Gegen „auffällige Hunde“, die etwa schon einmal zugebissen, sich aggressiv verhalten oder schon von anderen Gemeinden bescheidmäßig als auffällig erklärt wurden, sollen Gemeinden rascher einschreiten können.

Hunderegister und besserer Vollzug

Schon jetzt gibt es eine Heimtierdatenbank und ein Hunderegister. Letzteres soll von Oberösterreich ausgehend auf ganz Österreich ausgerollt werden. In diesem Hunderegister werden künftig alle auffälligen Hunde registriert, alle Gemeinden – sie sind mit dem Vollzug des Hundehaltegesetztes betraut – können dann jederzeit auf alle dort gespeicherten Daten zugreifen.

Das soll sicherstellen, dass sowohl beim Wohnsitz-, als auch Besitzerwechsel die Gemeinden darüber sofort Bescheid wissen, wenn sich ein bereits auffällig gewordener Hund in der Gemeinde ansiedelt. Und: Bescheide, die die Gemeinden im Vollzug des Hundehaltegesetzes erlassen, gelten im neuen Gesetz nicht wie bisher nur im jeweiligen Gemeindegebiet, sondern landesweit.

Der Fahrplan zum neuen OÖ-Hundehaltegesetz

Bis Anfang Jänner wird das Gesetz nun von den zuständigen Abteilungen ausformuliert, am 10. Jänner steht es im bereits terminisierten nächsten Unterausschuss neuerlich zur Debatte. Da es im gestrigen Unterausschuss in einer von allen Seiten als sehr sachlich bezeichneten Diskussion bereits in vielen Punkten Übereinstimmung gegeben hat, geht Lindner davon aus, dass das Gesetz unmittelbar nach der Abstimmung Anfang Jänner, bei der noch letzte Detailfragen geklärt werden sollen, in die – kurze – Begutachtung gehen kann. „Dann haben wir noch im ersten Quartal das modernste Hundehaltegesetz Österreichs“, ist Lindner überzeugt.

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