Die 55-Jährige konnte den Hund selbst abschütteln, sie wurde bei der Attacke so schwer verletzt, dass sie am Mittwoch Nachmittag noch im Krankenhaus war, wie die Polizei bestätigte.
Gemeinde ordnet Hundeabnahme an
Der Eidenberger Bürgermeister Adi Hinterhölzl (ÖVP) hat unmittelbar nach der Attacke die Möglichkeiten der Gemeinde im Vollzug des Hundehaltegesetzes ausgeschöpft, betont er. Das heißt: Der Besitzerin des Hundes sei die Genehmigung, einen Hund zu halten, entzogen worden und "wir haben wegen Gefahr in Verzug einen Bescheid zur Abnahme des Hundes erlassen".
Dritter Fallmit diesem Hund
Der Bürgermeister ist höchst verärgert. Denn es ist bereits der dritte Fall mit dem Hund der Frau, die vor einem Jahr mit ihrem Sohn in die Gemeinde gezogen ist. "Nach dem ersten Vorfall haben wir den Auftrag erteilt, dass die Frau eine erneute Sachkundeausbildung zur Haltung von Hunden absolvieren muss", sagt der Bürgermeister, und räumt gleich dazu ein: "Dafür ist die Frist ein halbes Jahr, das wurde von der Frau noch nicht gemacht."
Nach dem zweiten Vorfall wurde die Hundehalterin für ihre Tiere mit einer dauerhaften Leinenpflicht nach dem Hundehaltegesetz belegt. Laut Bürgermeister habe sie sich daran nicht gehalten, als die Attacke des Hundes auf die Joggerin passierte. Was er noch bemängelt: "Diese Pflicht gilt dann nur in meiner Gemeinde, in der Nachbargemeinde kann sie ihre Hunde wieder frei laufen lassen."
"Land soll das Hundehaltegesetz vollziehen"
Überhaupt ist Hinterhölzl mit dem Hundehaltegesetz unzufrieden. Er selbst ist erst im Sommer vor dem Landesverwaltungsgericht gestanden. Dort wurde ein Bescheid aufgehoben, weil der von der Gemeinde beanstandete Vorfall zu geringfügig gewesen sei, um einen Hundehalter dafür zu belangen.
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Er fordert vom Land: "Wir brauchen dringend Sachverständige, die die Hundehalter kontrollieren und überprüfen, ob diese dazu überhaupt in der Lage sind." Und die Gemeinden würden rechtliche Unterstützung beim Vollzug des Hundehaltegesetzes brauchen: "Die Hundehalter nehmen sich immer Anwälte, wenn nur ein kleines Detail am Bescheid nicht passt, wird er aufgehoben." Das sprenge die juristischen Möglichkeiten vieler kleiner Gemeinden, sagt Hinterhölzl.
Und der Bürgermeister geht noch einen Schritt weiter. Um die Gemeinden zu entlasten, fordert er, dass "das Land den Vollzug des Hundehaltegesetzes in Landeskompetenz" übernehmen solle. Dann wäre es auch nicht möglich, dass eine Hundehalterin, wie im aktuellen Fall, aus einem Bezirk in Oberösterreich in den anderen übersiedelt und die neue Gemeinde nichts davon wisse, dass es schon im anderen Bezirk Vorfälle gegeben habe.
"Mehr Zivilcourage nötig"
Was Hinterhölzl auch noch einfordert: Mehr Zivilcourage. "Zu oft wird keine Meldung an die Gemeinde gemacht, wenn Hunde auf jemanden losgehen oder wild zu Gartenzaun laufen", sagt der Bürgermeister. "In der Siedlung herrscht jetzt große Angst, aber uns sind die Hände gebunden, wenn es keine Meldungen gibt."
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Deshalb sein Appell: Auch wenn es sich um den Hund des Nachbarn oder eines Freundes handle, sei es nötig, bei unangenehmen und gefährlichen Situationen die Gemeinde zu verständigen: "Sonst können wir nicht reagieren." Abschließend stellt der Bürgermeister von Eidenberg noch eine Forderung in den Raum: "Wir müssen energisch gegen die Hundelobby vorgehen."
Land versichert Unterstützung für Gemeinden
SPÖ-Landesrat Michael Lindner sagt dazu: "Ich verstehe, dass die Vollziehung des Hundehaltegesetzes für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oftmals eine große Herausforderung ist. Daher stehen auch qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachabteilungen des Landes OÖ mit Rat und Tat zur Seite."
Aktuell läuft in Oberösterreich die nach der tödlichen Attacke angestoßene Evaluierung des Hundehaltegesetzes. Ein Unterausschuss ist geplant, Parteiengespräche solle noch im November stattfinden. Lindner will eine "40/20 Regelung". Für Hunde, die mehr als 40 Zentimeter groß ("Widerristhöhe") und mehr als 20 Kilo schwer sind, sollen, strengere Regeln gelten sollen, als für kleinere Hunderassen - etwa durch einen umfangreicheren Hundeführerschein für kdie Halter.
„Es ist klar, dass von einem Malteser potentiell weniger Gefahr ausgehen kann, als von einem Schäferhund“, erklärt Lindner seinen Vorstoß für die Novelle, „gerade der Vorfall von Montag zeigt aber, dass eine Rasseliste als Instrument der Differenzierung mit vielen Makeln behaftet ist. So findet sich beispielsweise der am Montag in den Bissvorfall involvierte Schäferhund auf keiner mir bekannten Rasseliste im deutschsprachigen Raum.“
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