Anschlag auf Synagoge geplant: Teilbedingte Haft für Schüler

Anschlag auf Synagoge geplant: Teilbedingte Haft für Schüler
Der 17-Jährige kommt nach dem Urteil frei, weil er lange genug in U-Haft gesessen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Jugendlicher, der im Dezember 2023 wegen des dringenden Verdachts von Terrorplänen gegen eine Synagoge in Wien verhaftet worden ist, ist heute in Steyr zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. 

Der Jugendlicher war im Dezember 2023 wegen des dringenden Verdachts von Terrorplänen gegen eine Synagoge in Wien oder Paris verhaftet worden. Jetzt ist er rechtskräftig zu 22 Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden. 

 

Der 17-Jährige wurde wegen Verbrechen einer terroristischen Vereinigung, Bildung einer kriminellen Organisation, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und auch wegen Besitzes von Kinderporno-Bildern schuldig gesprochen.

Nachdem der Bursche bereits mehr als vier Monate in U-Haft saß, konnte er nach dem rechtskräftigen Schuldspruch mit seinen Eltern nach Hause gehen. Während der dreijährigen Probezeit bekommt er Bewährungshilfe zur Seite gestellt und muss sich von einem Verein, der auf Deradikalisierung spezialisiert ist, beraten lassen, führte die Richterin aus.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Eröffnungsplädoyer die Anklagepunkte gar nicht näher ausgeführt. Er hielt nur fest, dass ein Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner bei dem Angeklagten keine verzögerte Reife festgestellt habe.

Er sei daher im vollen Umfang im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Zentrales Element seien „die richtigen flankierenden Maßnahmen“, um ihm zu zeigen, dass „der eingeschlagene Weg der falsche ist und er wieder auf den richtigen zurückzuführen ist“, meinte der Staatsanwalt.

In sozialen Medien unterwegs

Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant zwar in sozialen Medien mit Postings zum Bomben bauen oder zu Plänen zu Anschlägen auf Synagogen „unterwegs“ gewesen sei, das Ganze aber „als Spaß gemeint war“. Er habe schauen wollen, wie andere auf seine Ankündigung reagieren. „Unterm Strich geht es darum abzuklären, ob der Jugendliche vorsätzlich gehandelt hat und Schuld auf sich geladen hat“. Das verneinte der Rechtsanwalt und forderte einen Freispruch. Der Angeklagte sagte vor Gericht nichts.

Am 7. Dezember war der damals 16-Jährige festgenommen worden. Bei ihm wurden mehrere elektronische Datenträger sichergestellt, darunter eindeutiges Bild- und Videomaterial mit Hinrichtungen sowie mehreren Anleitungen zur Herstellung von Bomben, Waffen und Munition. 

Der Schüler habe sich mit verschiedenen Tatortmöglichkeiten und Umsetzungsvarianten befasst, hatten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und der Chef der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Omar Haijawi-Pirchner, wenige Tage nach der Verhaftung in einer Pressekonferenz in Wien bekanntgegeben.

Am 7. Dezember war der damals 16-Jährige festgenommen worden. Zudem wurden mehrere elektronische Datenträger sichergestellt, darunter eindeutiges Bild- und Videomaterial mit Hinrichtungen sowie mehreren Anleitungen zur Herstellung von Bomben, Waffen und Munition. 

Der Schüler habe sich mit verschiedenen Tatortmöglichkeiten und Umsetzungsvarianten befasst, hatten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und der Chef der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Omar Haijawi-Pirchner, wenige Tage nach der Verhaftung in einer Pressekonferenz in Wien bekanntgegeben. 

Der Jugendliche lebt in der Nähe von Steyr

Der Jugendliche mit Migrationshintergrund lebt in der Nähe von Steyr bei seinen Eltern und dürfte bis zur Festnahme im Dezember des Vorjahres nicht aufgefallen sein. In seinen Einvernahmen habe er die Verantwortung immer heruntergespielt und gemeint, die Chat-Nachrichten nicht ernst gemeint und auch nicht die Absicht gehabt zu haben, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen.

Laut dem psychiatrischen Gutachten liegt bei dem Burschen keine verzögerte Reife vor, er war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.Im Falle einer Verurteilung drohen dem Jugendlichen bis zu fünf Jahre Haft.

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