Achteinhalb Jahre für Stiefbruder

Mordopfer Paulina aus Bad Ischl, OÖ
Das OLG Linz erhöhte die Strafe gegen Konstantin K. um dreieinhalb Jahre – rechtskräftig.

Mit einem Paukenschlag ging am Donnerstag im Oberlandesgericht Linz der Berufungsprozess im Fall Paulina S. zu Ende. „Achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes“, lautete das rechtskräftige Urteil gegen den Stiefbruder der 14-Jährigen. Konstantin K. hatte im Juli 2011 seinem Vater geholfen, das Mädchen in Bad Ischl zu entführen, zu töten und in einem Waldstück zu vergraben. Vater Klaus K., der später in der Justiz­anstalt Wels Selbstmord verübte, wollte sich auf diese Weise an Paulinas Mutter rächen – sie hatte ihn ver­lassen.

Der Berufungssenat erhöhte jetzt die vom Erstgericht in Wels über Konstantin K. verhängte unbedingte Strafe gleich um dreieinhalb Jahre. „Erschwerend war die besonders heimtückische, grausame und für das Opfer qualvolle Tatbegehung“, sagte die vorsitzende OLG-Richterin Monika Gföllner.

Unmut

Während der 20-jährige Angeklagte das Urteil scheinbar emotionslos zur Kenntnis nahm, ließ Anwalt Farid Rifaat seinem Unmut freien Lauf. „Die Entscheidung ist absolut ungerecht – und ich halte sie für falsch“, betonte er. Hintergrund: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft war seinem Berufungsantrag kein Erfolg beschieden. Rifaat hatte eine außerordentliche Strafmilderung verlangt, die eine Herabsetzung der Buße auf bis zu sechs Monate erlaubt hätte. Das OLG war jedoch seinem Argument nicht gefolgt, dass Erschwerungsgründe allein dem Haupttäter – Klaus K. – zuzurechnen seien.

Rifaat wirft dem Berufungssenat nun vor, dass dieser sich mit dem Tatgeschehen zu wenig auseinandergesetzt habe. „Es gab eine diffuse Vermengung des Tatablaufs und der Schuld der beiden Täter, die aber strikt voneinander getrennt zu betrachten ist.“ Mit einem derart hohen Strafausmaß habe er nicht gerechnet. „Viel eher die Bestätigung des Ersturteils erwartet.“ Rifaat kritisiert, dass mit diesem Urteil die Geschworenengerichtsbarkeit übergangen worden sei. „Das ist ein Ignorieren der Laiengerichtsbarkeit.“

Das letzte Wort in der Causa dürfte noch nicht gesprochen sein. Rifaat: „In ein bis zwei Jahren werden wir ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten stellen.“

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