Mordfall Paulina: Anklage gegen Stiefbruder

Mordfall Paulina: Anklage gegen Stiefbruder
Die Schülerin aus Bad Ischl war 2011 ermordet worden. Verdächtigt werden ihr Stiefbruder und ihr Stiefvater, der Selbstmord verübt hat.

Nach dem Mord an der 14-jährigen Paulina aus Bad Ischl (Bezirk Gmunden) hat die Staatsanwaltschaft Wels Anklage gegen ihren 19-jährigen Stiefbruder erhoben. Sie wurde vergangenen Donnerstag eingebracht. Der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit, dagegen zu berufen. Er wird verdächtigt, das Mädchen im Sommer 2011 gemeinsam mit seinem Vater, der im Oktober Selbstmord verübt hat, umgebracht zu haben.

Der 48-Jährige und sein Sohn sollen Paulina im Juli auf dem Weg zur Schule bei einer Bushaltestelle in Bad Ischl abgepasst, in ein Auto gezerrt und getötet haben. Dann wurde der Körper des Mädchens in einem vorbereiteten Erdloch in einem Waldstück in der Ortschaft Radau in St. Wolfgang im selben Bezirk verscharrt. Beide Verdächtige legten ein Tatsachengeständnis ab. Sie gaben zu, die Schülerin getötet zu haben, sagten aber nicht, warum. Immer wieder wurde ein Racheakt an der Mutter, die sich von dem Stiefvater kurz zuvor getrennt hatte, als Motiv ins Spiel gebracht.

Eine Expertise des Vorarlberger Gerichtspsychiaters Reinhard Haller beschreibt den mittlerweile toten Hauptverdächtigen als "narzisstisch schwerst gestörten" Menschen, der unter einem hohen Aggressionspotenzial gestanden sei. Die von ihm als Begründung genannten befehlenden Stimmen, die er nicht nur für sein Handeln, sondern auch für das Tatmotiv verantwortlich machte, würden sich medizinisch in keiner Weise erklären lassen. Bei dem 19-Jährigen hat Haller "keine psychischen Auffälligkeiten höheren Grades" diagnostiziert. Der Gutachter berichtete jedoch von einer "unreifen Persönlichkeitsstruktur" und einem "pathologischen Abhängigkeitsverhältnis zum tat-dominanten Vater".

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