Oberösterreich gibt Fischotter zum Abschuss frei

Fischotter beschäftigen einmal mehr die Gerichte
Die Marderart soll von Liste gefährdeter Tierarten gestrichen werden: Fallweise Bejagung ist damit ab September erlaubt.

Die erste Oberösterreichische Fischotterverordnung erlaubt den - fallweisen und regional begrenzten - Abschuss der an sich geschützten Tiere. Der Erhaltungszustand sei bei rund 640 Tieren im Land als günstig anzusehen, wie ein Monitoring ergab. Damit könne die schwimmende Marderart auch in Oberösterreich von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen werden, berichtete Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) in einer Presseaussendung. Die Grünen protestierten.

Fischer klagen: Zuchtteiche leergefressen

Mit der von der Landesregierung vorige Woche beschlossenen Fischotter-Verordnung würden die Entnahmen nun rechtlich legitimiert - auf Basis des im Dezember des Vorjahres novellierten Oberösterreichischen Jagdgesetzes. Dass eine Regulation notwendig sei, hätten Berichte der Fischereiverbände und Teichbewirtschafter ergeben. Sogar ganze Zuchtteiche seien ausgefressen worden, hieß es demzufolge.

Eine tatsächliche Entnahme - als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit - wird ab dem 16. September 2022 zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt. Die Entnahmekontingente werden sich nach dessen Ergebnissen richten, gegebenenfalls auch eingestellt werden. Tagesaktuelle Infos zur Entnahme (Kontingentmenge, Geodaten-Angaben zu geschützten Laichplätzen und ähnliches soll es online geben.

"Mir war es von Anfang an wichtig, genaue gesetzliche Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen", so Langer-Weninger. Deshalb habe man den Begutachtungsentwurf der Fischotter-Verordnung vier Wochen auf der Website des Landes Oberösterreich veröffentlicht und zusätzlich NGOs und Interessensvertretungen kontaktiert und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme aufmerksam gemacht. Von 34 Stellungnahmen seien lediglich sieben negativ, 27 positiv gewesen.

Grüne: Verordnung "legistischer Bauchfleck"

"Sorry, aber die Schonzeit-Ausnahmeverordnung für den Fischotter wird nicht halten. Denn sie ist nicht nur grundsätzlich ein Bärendienst am Artenschutz, sie ist auch ein legistischer Bauchfleck, weil sie gleich zwei internationalen Gesetzen widerspricht", konterte der oberösterreichische Naturschutzsprecher der Grünen, Rudi Hemetsberger am Montag. Denn man habe Alternativen zum Abschuss des geschützten Fischotters gar nicht in Betracht gezogen. Die Erlassung einer gesamthaften Verordnung statt mehrerer zielgerichteter Bescheide widerspreche der so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.

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