Nazi-Tattoos im Bad: Prozess gegen Innviertler am 26. September

Nazi-Tattoos im Bad: Prozess gegen Innviertler am 26. September
Angeklagter bereits drei Mal nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Wie entscheidet Gericht bezüglich "Blut und Ehre"-Tätowierung?

Kommenden Dienstag zwischen 13 und 18 Uhr muss sich jener 32-Jährige vor dem Landesgericht Ried verantworten, der am 9. Juli in einem Freibad in Braunau, der Geburtsstadt von Adolf Hitler, für einen Polizeieinsatz gesorgt hatte, der weit über Oberösterreich hinaus für Schlagzeilen sorgte.

Der Mann soll im Bad auf seinem Oberkörper eine regelrechte Sammlung von rechten Tattoos präsentiert haben: Sturm 18 - 18 als Abkürzung der Buchstaben für Adolf Hitler. Ein lachender Totenkopf mit SS-Stahlhelm. Über dem Herzen: Die schwarze Sonne, das Erkennungszeichen der Nazis, mit einem Skinhead mit Flagge.

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Brisant an der Verhandlung: Angeklagt wird dabei auch der Leitspruch der Hitlerjugend "Blut und Ehre", obwohl dieser in Österreich eigentlich nicht strafbar ist. Zwei Tätowierungen mit dem Schriftzug zieren den Oberkörper des Mannes, der all seine Tätowierungen vor der Polizei auch zur Schau stellen musste.

Unmittelbar strafbar

Zur Erklärung: Wer verfassungswidrige Tätowierungen mit Motiven aus der Zeit des Nationalsozialismus trägt, macht sich in Österreich unmittelbar strafbar, wenn diese im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden. Darunter fallen etliche NS-Symbole, nicht aber der "Blood and Honour" bzw. Blut und Ehe-Schriftzüge. Dessen Zurschaustellung ist zwar in Deutschland, nicht aber in Österreich strafbar.

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Die Amtshandlung hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil die Polizei zwar zum Bad angerückt, aber dann nicht im Bad selbst nach dem Innviertler gesucht hatte. Aus "einsatztaktischen Gründen", wie es von der Landespolizeidirektion Oberösterreich im Nachgang hieß.

Der 32-Jährige ist bereits drei Mal nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Die erste einschlägige Vorstrafe gab es bereits im Alter von 16 Jahren. Daneben hat der Beschuldigte laut KURIER-Recherchen neun weitere Vorstrafen.

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