Linz: Mordversuchs-Anklage nach Messerattacke auf Ehefrau

Klagenfurter Gericht muss sich mit 119-seitiger Anklage beschäftigen
Opfer überlebte wohl nur dank glücklicher Umstände - Syrer behauptet, Erinnerungslücken zu haben, leugnet die Tat aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen einen 52-Jährigen, der Ende Mai in Linz seiner Ehefrau mehrmals mit einem Messer in den Hals gestochen haben soll, Anklage wegen Mordversuchs erhoben. Sprecherin Ulrike Breiteneder bestätigte der APA einen Bericht der Kronen Zeitung. Das Opfer überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Passanten, die einschritten und den Syrer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten.

Motiv: Eifersucht

Das Motiv der Tat dürfte Eifersucht gewesen sein. Die 41-Jährige schrieb offenbar mit einem Bekannten am Handy, ihr Mann wollte das Telefon sehen und sie gab es ihm nicht. Es kam zu einem Streit in der Wohnung des Paares, der später auf offener Straße erneut aufflammte. Der 52-Jährige soll dann plötzlich seine Frau mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen und lebensgefährlich verletzt haben.

Krankenschwester und Pfarrer schritten ein

Die Ermittler gehen davon aus, dass die 41-Jährige nicht überlebt hätte, wären nicht einige Leute eingeschritten, die alle zufällig am Tatort vorbeikamen: Am couragiertesten handelte eine Krankenschwester, die dem Täter mit den Beinen in den Rücken sprang und die Attacke so beendete. Auch ein Pfarrer versuchte, den Mann von der Frau fernzuhalten. Der Geistliche wurde daraufhin selbst mit dem Messer bedroht, stürzte und wurde dabei leicht verletzt.

Ein Arzt, der mit dem Auto unterwegs war, leistete sofort Erste Hilfe und schließlich kam auch noch zufällig ein Rettungswagen vorbei, dessen Besatzung die Frau gleich versorgte und ins Spital brachte. Die anfängliche Lebensgefahr wurde dort mit einer Notoperation gebannt.

Noch kein Gerichtstermin

Der Angeklagte, mit dem die ebenfalls aus Syrien stammende 41-Jährige zwei Kinder hat, behauptet Erinnerungslücken zu haben, stellt die Tat laut Staatsanwaltschaft aber auch nicht in Abrede. Die Anklage, die ihm neben Mordversuch auch versuchte Nötigung und fahrlässige Körperverletzung zu Lasten des Geistlichen vorwirft, ist nicht rechtskräftig. Daher gibt es noch keinen Verhandlungstermin. Dem Mann drohen im Fall eines Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft.

Kommentare