Messerstecherei in Linz: Sieben Jahre Haft für Angeklagten

Messerstecherei in Linz: Sieben Jahre Haft für Angeklagten
Gerichtsturteil: Kein Morderversuch. Aber Hauptangeklagter wird wegen "absichtlich schwerer Körperverletzung" verurteilt. Teilbedingte Geldstrafen für zwei weitere Beschuldigte.

Nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt, hat ein 22‐Jähriger am Montag sieben Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen sowie wegen Raufhandels ausgefasst. Dass die Taten ‐ wie angeklagt ‐ Mordversuche gewesen seien, verneinten die Geschworenen mehrheitlich, ebenso sahen sie keine Notwehr.

Drei weitere Männer wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr.

Waffenverbot

Die Angeklagten haben in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. Dabei soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der dieser verletzt wurde. Die Angeklagten sollen die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Hauptangeklagte sogar mit einem Messer.

Fälle wie dieser haben dazu geführt, dass in dem Ausgeh‐Viertel seit 1. November ein Waffenverbot gilt.

 

Mildernd gewertet wurden beim Hauptangeklagten sein teilweises Geständnis und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren die Vorstrafen, dass mehrere Verbrechen bzw. Vergehen zusammenkamen, eine Waffe und außerordentliches Maß an Gewalt im Spiel war. Der Hauptangeklagte erbat sich Bedenkzeit, sein Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. 

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