Vier Menschen verletzt: Prozess nach Messerstecherei in Linz

Am Freitag hat im Landesgericht Linz das Beweisverfahren begonnen
Anklage wegen Mordversuchs: Der Hauptangeklagte bekannte sich nur der Körperverletzung schuldig.

Nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt hat sich am Montag ein 22-Jähriger wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten müssen, drei weitere Männer, die alle 23 Jahre alt sind, wurden wegen Körperverletzung bzw. Raufhandels angeklagt. Fälle wie dieser haben dazu geführt, dass in dem Ausgeh-Viertel seit 1. November ein Waffenverbot gilt. Ein Urteil war am Montag nicht zu erwarten.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der dieser verletzt wurde. Daraufhin sollen die Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Erstangeklagte sogar mit einem Messer.

Messer wegen Attacke auf Schwester

Dem 22-jährigen Österreicher, der vor Gericht immer wieder zwischen weinerlich und völlig ruhig schwankte, wird vorgeworfen, vier Menschen mit dem Messer in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden die Stiche "kräftig gegen den Körperkern" geführt. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei und er Angst gehabt habe, weil es in Österreich so viele Vorfälle mit Messern gegeben habe.

Der Erstangeklagte bekannte sich nur in zwei der vier Fälle und nur wegen Körperverletzung schuldig, wobei sein Anwalt auch prüfen möchte, ob vielleicht Notwehrüberschreitung oder ein entschuldbarer Notstand vorgelegen sein könnte. Sein Mandant will nicht angefangen haben, sondern selbst attackiert worden sein. Plötzlich sei seine Hand blutüberströmt gewesen, schilderte er. Er trug tatsächlich selbst eine Verletzung an der Hand davon - wie es zu dieser gekommen ist, ist jedoch unklar. Die Polizei fand am Tatort später jedenfalls nur ein Messer und die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann selbst verletzt hat.

Blutige Klinge

Der 22-Jährige behauptete hingegen, "unter Panik" das Messer einem Mitangeklagten gegeben zu haben. Das bestätigte dieser auch, will aber erst dann gemerkt haben, dass die Klinge blutig war, als ihn die Polizei darauf aufmerksam machte. Auf die Frage, ob er sich nicht gefragt habe, warum ihm der andere das Messer gegeben habe, sagte er "so irrational es klingt, ich habe es nicht hinterfragt".

Am Montag standen noch die Einvernahmen sämtlicher Angeklagter und die Präsentation des gerichtsmedizinischen Gutachtens am Programm. Ein Urteil war für den Tag nicht zu erwarten, der Prozess wird am 18. November fortgesetzt.

Im Ausgeh-Viertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde vor Lokalen immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen. Das Areal wurde daher mit 1. November zur zweiten Waffenverbotszone erklärt. In der Altstadt ist damit - wie bereits seit längerem auf dem als Kriminalitäts-Hotspot bekannten Hinsenkampplatz - das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt.

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