Mauthausen: KZ-Gedenkstätte wird ausgegliedert
Regierung beschließt Einrichtung einer Bundesanstalt ab 2017.
Die Regierung hat am Dienstag die Ausgliederung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen beschlossen. Beschluss im Parlament vorausgesetzt, wird das ehemalige Konzentrationslager ab 2017 als Bundesanstalt geführt. Von 1938 bis 1945 waren rund 190.000 Menschen in Mauthausen und seinen 49 Außenlagern interniert, mindestens 90.000 davon wurden ermordet oder starben an den Folgen der Gefangenschaft.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) strich in einer Aussendung vor allem die Verpflichtung zur dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung der größten NS-Gedenkstätte Österreichs hervor. "Der vorwiegend als Mahnmal fungierende Gedenkort wird damit zu einem multidimensionalen Ort der Geschichtsvermittlung mit professionalisiertem Museumsbetrieb umgewandelt", so der Minister.
Kritiker hatten in der Begutachtung u.a. die Umwandlung der Gedenkstätte in eine von der Regierung unabhängigere Stiftung, anstatt in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts gefordert. Geplant ist nun ein von Regierung und Interessensvertretern beschicktes Kuratorium, das die wirtschaftliche Aufsicht übernehmen soll, sowie ein internationaler Beirat aus Vertretern von Überlebenden und Zivilgesellschaft sowie von Staaten, deren Bürger Opfer des NS-Regimes waren.
Aufgabe der Bundesanstalt soll es laut Sobotka sein, die ihr anvertrauten Zeugnisse der Geschichte zu sammeln, wissenschaftlich aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Ob es beim Ministerrats-Beschluss noch wesentliche Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf zumGedenkstättengesetz gab, war vorerst unklar.
Kommentare