Halloween-Prozess in Linz: Zwei 15-Jährige gehen trotz Haftstrafe heim

Halloween-Prozess in Linz:  Zwei 15-Jährige gehen trotz Haftstrafe heim
Das Mädchen und der Bursch hatten sich geständig gezeigt, ein weiterer Angeklagter nur teilweise. Gegen ihn wird weiterverhandelt

Drei Teenager sitzen heute, Donnerstag vor dem Linzer Landesgericht. Die Köpfe die meiste Zeit gesenkt. Auf die Fragen der Richterin folgen meist nur kurz, einsilbige Antworten.

Die Erstangeklagte, eine 15-Jährige und ihre zwei Freunde (15 und 17 Jahre) sollen bei den Halloween-Krawallen in Linz „führend tätig“ gewesen sein. Aufgrund ihres Alters drohen den drei Angeklagten je zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Mildernde Geständnisse

Schon beim Prozessauftakt weisen sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt auf die mildernde Wirkung eines Geständnisses hin. „Sie sind alle drei jung, sehr jung. Wir haben hier ein großes Verfahren. Bedenken Sie das bitte“, sagt Staatsanwalt Philipp Christl. Beweise, dass die Jugendlichen in der Halloweennacht bei den Krawallen in der Landstraße dabei waren, gebe es nämlich genug.

Halloween-Prozess in Linz:  Zwei 15-Jährige gehen trotz Haftstrafe heim

Staatsanwalt Philipp Christl

„Was wir wissen ist, dass sich die Angeklagten in der Vorbereitung auf diese Nacht nach Tschechien begeben und diese Böller besorgt haben“, so der Staatsanwalt. Ebenfalls sei bekannt, dass die drei Jugendlichen mitten im Geschehen gewesen sein, selbst Böller geworfen, Böller weitergegeben und zum Mitmachen animiert haben sollen.

Keine weitere Haft nötig

Und dennoch sieht der Staatsanwalt keinen Grund dazu, die Angeklagten – die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden – weiter in Haft zu behalten. Sofern sie sich schuldig bekennen. „Wenn das heute der Fall sein sollte, ist es aus meiner Sicht nicht notwendig, dass sie länger hier bleiben.“

Kein Wunder also, dass sich der 15-jährige Drittangeklagte bereits zu Beginn seiner Vernehmung gleich vollumfänglich schuldig bekennt. Am frühen Nachmittag folgte die Erstangeklagte seinem Beispiel und war geständig.

Abend war "nicht gut"

Der Abend habe der 15-jährige Afghane – auf Nachfrage der Richterin – als „nicht gut“ in Erinnerung. Zu viele Menschen, etwa um die 300, seien vor Ort gewesen. Teilweise sogar noch jünger als die Angeklagten, sagt er.

Halloween-Prozess in Linz:  Zwei 15-Jährige gehen trotz Haftstrafe heim

Gerichtssaal 61 im Linzer Landesgericht

Die vorher in Tschechien gekauften Böller habe er in der Situation aber dennoch verwendet: „Alle haben geschossen und da habe ich mir gedacht, ich schieße auch mal.“ Aktiv ausgeteilt habe er die Böller allerdings erst auf Nachfrage der anderen Teilnehmenden, so der 15-Jährige.

Widersprüche

Widersprüchliche Angaben machte der junge Mann beim Prozess hingegen zum Thema „Linz soll Athena werden“. Den Film habe er erst nach Halloween angesehen, und auch die entsprechenden Videos zu Linz auf Social Media. Als der Staatsanwalt dann aber die Angaben vorliest, die der 15-Jährige kurz nach der Tat bei der Polizei machte, ändert der Angeklagte seine Meinung: „Es kann schon sein, dass ich die Videos schon gekannt habe. Es kann auch sein, dass ich etwas zu den Social-Media-Posts dazugeschrieben habe.“

Sein Mitwirken bei den Krawallen bereue er nun aber. „Für 10 Minuten Halloween bin ich jetzt hier.“ Schon am Montag wolle er wieder mit der Schule beginnen.

Teilweise geständig

Angesprochen auf die anderen beiden Angeklagten, die sich zu Beginn des Verfahrens teilweise geständig zeigten, sagt der 16-Jährige: „Wir waren alle drei die besten Freunde.“ Und dennoch hätten die gegenseitigen Beschuldigungen schon vor dem Prozess begonnen, sagt der Staatsanwalt. Und auch vor Gericht geht das Hick-Hack weiter: Wer welche Bauchtasche mit den Böllern wann getragen hat, wer wo gestanden ist und was gemacht hat.

Die 15-jährige Erstangeklagte dementiert zu Beginn der Verhandlung, selbst Böller geworfen und andere zum Werfen animiert zu haben. Laut Staatsanwalt würden Zeugenaussagen aber das Gegenteil behaupten: „Aufgefallen ist mir ein Mädchen mit weißer Sturmhaube. Sie hat Böller geworfen“, heißt es bei der zitierten Zeugenaussage. "Erkennen Sie die die Sturmhaube wieder?", fragt der Staatsanwalt. "Ja, das ist meine", so die Thailänderin.

Nach den belastenden Zeugenaussagen des Staatsanwaltes erklärte die Jugendliche zu Mittag nach einer längeren Nachdenkpause: "In meinen Gedanken habe ich nicht geschossen, vielleicht bin ich dumm, ich weiß es nicht, ich hatte einen Black-Out." Sie entschuldigte sich. Dass die bereits wegen Handyraubs verurteilte Teenagerin in ihrer offenen Probezeit federführend bei den Ausschreitungen mitgewirkt haben soll, leugnete sie damit nicht mehr.

"Falscher Freundeskreis"

Warum sie überhaupt vor Ort gewesen sei, wisse sie aber nicht. „Ich habe den falschen Freundeskreis“, sagt die Angeklagte. Gemeint ist damit unter anderem ihr Ex-Freund, der Zweitangeklagte. Die Beziehung der beiden sei schwierig gewesen, von Hierarchie und Gewalt geprägt.

Auch er bekennt sich wie seine ehemalige Freundin teilweise schuldig. „Ich habe geschossen, aber nicht gegen Menschen und nicht zu anderen gesagt: ‚Schieß‘“, so der 17-jährige Iraker, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war. Vier verschiedene Zeugenaussagen würden allerdings etwas anderes sagen, so der Staatsanwalt. Dass Zeugen ihn haben brüllen hören "Wenn ihr nicht schmeißt, dann seid ihr keine Männer und habt keine Eier", tat er als Lüge ab.

Urteile

Die 15-Jährige  erhielt zwölf Monate Haft, zwei davon unbedingt. Der gleichaltrige Bursch kassierte ein Zusatzstrafe von sieben Monaten, einen davon unbedingt. Beide Urteile sind rechtskräftig. Das Verfahren gegen den inzwischen 17-Jährigen wurde ausgegliedert und soll am 27. März weitergehen.

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