Halloween-Prozess II: Teilbedingte Haft für 19-Jährigen
Ein eigener Prozess für jeden Angeklagten nach den Ausschreitungen in der Linzer Halloween-Nacht. Heute, Montag, steht ein 19-jähriger Spanier vor Gericht.
Wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und schwerer Körperverletzung ist der junge Mann zu 21 Monaten Haft, sieben davon unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Spanier eine führende Rolle bei den Ausschreitungen vorgeworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Er wurde Mitte Dezember festgenommen, ihm wird schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung zur Last gelegt - denn er soll Steine und Böller der Kategorie 3 und 4 auf die Polizisten geworfen haben.
Darüber hinaus habe er Steine ausgeteilt und andere zum Werfen angestiftet. Bei der Hausdurchsuchung Ende Dezember konnten bei dem Spanier 160 Knallkörper der Kategorie 4 sichergestellt werden. Offenbar als Vorbereitung für eine große Aktion zu Silvester, vermuteten die Ermittler.
Im ersten Prozess vergangenen Donnerstag gab es - nach einem späten Geständnis des angeklagten 22-jährigen Syrers - ein hartes Urteil. Der unbescholtene Jungvater wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, er muss - rechtskräftig - sechs Monate ins Gefängnis.
Der junge Spanier kommt in Jeans und weißem Hemd in den Gerichtssaal, die Augen gesenkt, schuldbewusst. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: "Dem Tiktok-Aufruf folgend ist der Angeklagte zum Taubenmarkt gekommen, um sich mit Freunden zu treffen. Mit mit Steinen gefüllten Hosentaschen ist er in die Landstraße gegangen und hat andere aufgefordert, „Steine auf Polizei“ zu werfen, auch Böller habe er geworfen. Dass niemand verletzt wurde, räumt die Staatsanwaltschaft abschließend ein.
Vorstrafe und Waffenverbot
Der Mann ist - nicht einschlägig - vorbestraft, wegen eines Vermögensdelikts, er wurde im August auf Bewährung verurteilt. Gegen ihn besteht auch ein Waffenverbot seit 2020.
Bewährt hat er sich nicht, das bestätigt er auch vor Gericht. Die Version des Verteidigers und des Angeklagten. "Ich wollte am Taubenmarkt etwas essen, dann zum Konzert eines Freundes gehen." Dann habe er die vielen jungen Leute gesehen, habe Böller bekommen und diese später auf Polizisten geworfen. Von dem Tiktok-Video - Linz soll Athena werden - habe er im Vorfeld nichts mitbekommen. Er sei zufällig in diese Krawallnacht geraten.
Diesmal zeigt die Richterin Videos. "Wie fühlen Sie sich dabei", fragt sie den Angeklagten. "Nicht gut", antwortet er bedrückt, "man möchte die Zeit zurückdrehen. Dass ich mitgemacht habe, war ein Fehler, das tut mir sehr leid, das kommt nie wieder vor". In der Haft hat er sich einen Bewährungshelfer genommen. Sobald er frei kommt, könne er mit einer Lehre im Tiefbau beginnen, bestätigt auch sein Verteidiger. "Bis jetzt bin ich immer auf der Straße spazieren gewesen, das hat nichts gebracht", zeigt er sich reumütig.
Schwierige Einvernahme
Dann kommt die Sprache auf die Böller, die bei ihm gefunden wurden. Die hat er in Tschechien gekauft, gibt er zu: "Aber die wollte ich nur mit meiner Familie zu Silvester schießen."
Der Angeklagte bleibt auch auf abschließende Nachfrage der Richterin dabei: Ja, er habe selbst auf die Polizisten geworfen, aber niemanden dazu angestiftet oder Steine verteilt.
Dann holt die Richterin den ersten Zeugen rein. Ein Schüler, der auch am Taubenmarkt und in der Landstraße war und selbst als Beschuldigter geführt wird. Die Zeugeneinvernahme gestaltet sich schwierig. Der junge Bursche hat nicht gesehen, dass der Angeklagte Böller geworfen oder Steine ausgeteilt hätte.
Der zweite Zeuge ist nicht erschienen. Er ist auch am Handy nicht erreichbar. Die Richterin holt den vorigen Zeugen nochmals rein. Die Hauptverhandlung wird unterbrochen, um den Zeugen ins Gericht zu bekommen.
"Aktiv am Geschehen teilgenommen"
Der zweite Zeuge wird aus der Schule herbeordert. Schwarze Jeans, weißer Kapuzenpulli, Haube tief ins Gesicht gezogen. Die muss er gleich runtergeben, und die Richterin erklärt dem Schüler, dass er sich selbst nicht belasten braucht – er wurde schon als Verdächtiger einvernommen.
„Alle, die dort waren, haben geschossen“, erinnert sich der 14-Jährige. Der Angeklagte habe keine Böller geworfen, nur Steine, aber nicht auf die Polizisten. Der vorige Zeuge habe ihm gesagt, der Angeklagte habe ihm Steine gegeben. Und der Zeuge behauptet auch, der Angeklagte habe seinen Freund, eben jenem vorangegangenen Zeugen, aufgefordert, mit Steinen auf die Polizisten zu werfen.
Die Anklage sieht sich im Schlussplädoyer bestätigt: „Er war am Taubenmarkt, hat sich der Gruppe angeschlossen, und schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung in Kauf genommen.“ Er sei kein Mitläufer, weil er nicht heimgegangen sei, sondern wiederholt aktiv am Geschehen teilgenommen habe.
Der Verteidiger fasst noch einmal zusammen: Das Beweisverfahren habe ergeben, dass der Angeklagte schuldig sei, habe aber nicht führend teilgenommen. "Dafür hat er sich von Anfang an schuldig bekannt." Der Angeklagte schließt sich den Ausführungen an, betont nochmal, dass es ihm sehr leid tue und dass das nie wieder vorkommen werde. Die Richterin schließt die Verhandlung und zieht sich mit dem Senat zur Beratung zurück.
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